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Frage geschrieben am 16.07.2008 17:28:00

50 Jahre Grundstücksgrenzbebaung nun erfolgte eine ungefragte Begrünung mit Nässefol

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1271
Grenzbebaung in Form von Wohn-u Nebengelassanbau erfolgte schon vor mehr als 50 Jahren. Inzwischen sind mehrere neue Nachbarschaftseingentümer zu verzeichnen. Die letzten haben ohne Einwilligung eine Mauerbegrünung durchgeführt (vor ca 4Jahren) Jetzt zeichnen sich die Schäden langsam ab. Durchnässung der Mauer, (durch regelmäßiges bewässern), braune Wasserflecken und Efeuranken sind jetzt so hoch gewachsen, dass sie zwischen Mauerbegrenzung und dem daraufliegendem Holzdach wuchern. Dachpappe wird über kurz oder lang angehoben. Vor 4 Wochen habe ich den neuen erben dieses Grundstückes darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem Vorbesitzer abgesprochen war dieses zu entfernen. Er lachte mich daraufhin aus und bezog sich auf ein "Gewohnheitsrecht".
Muß ich den Schaden der entsteht dulden? Ich habe von der Begrünung nichts gewußt. Bin erst in diesem Frühjahr darauf gestoßen, dass meine Mauer an diesen Stellen wo die Begrünung ist von innen sowie außen Wasserschäden aufweißt. Über eine hib und stichfeste Antwort (evtl. auch über §§ mit Urteilen) wäre ich sehr dankbar. Sollte mein Geldbetrag nicht ausreichen bin ich gegen Rechnungsstellung auch bereit zu zahlen. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


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