Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 275 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Guten Tag,
ich beabsichtige mit einer jungen Frau einen Vertrag abzuschliessen. Sie wird nächste Woche 18 Jahre alt. Ziel des Vertrages ist eine Zusammenarbeit die wie folgt aussehen soll.
- Der Vertrag soll 5 Jahre beginnend mit dem 09.01.2012 laufen.
- die besagte Person soll ihre Bild und Persönlichkeitsrechte abtreten, in Ihren Namen sollen Anmeldungen auf Erotikseiten stattfinden, wo Chatten mit Usern gegen Geld erlaubt ist. Auch soll Sie auf Portalen angemeldet werden, wo getragene Wäsche, verkauft werden kann.
- Die Person selbst will und soll damit nichts zu tun haben, sondern lediglich Ihre Persönlichkeitsrechte und Rechte an Fotos abtreten. Sie enthält ein gestaffeltes Entgeld von 100 Euro monatlich + 5% am Umsatz, fest auch wenn keine Einnahmen erzielt werden.
- Die besagte Person soll auch ein Bankkonto aufmachen, wo dieses Geld drauf läuft. Eine Vollmacht für mich soll erstellt werden, so das ich Zugriff auf dieses Konto habe.
Der Ablauf soll etwa so aussehen. Die Person soll auf Seiten angemeldet werden, mit Ihrem Namen, Personalausweis, einem ID-Check. Ich jedoch schreibe mit den Nutzern in Ihren Namen. Für diese Abtretung soll sie Geld erhalten, sie hat sich für einen festen Fix-Betrag entschieden.
Ich bitte nun um Auskunft, wie der Vertrag ungefähr aufgebaut werden soll, da ich durch eine Inhaftierung wegen Betrug bereitsvorbestraft bin, diese Sache nichts damit zu tun hat, ich jedoch will, dass der Vertrag sauber aufgebaut ist.
Ich will das die besagte Person nicht mehr über die Verwertung der Bilder auf Erotikseiten entscheiden darf. Der Vertrag soll zu meinen Gunsten aufgebaut sein, jedoch nicht so, dass er eine Gleichbehandlung gefährtet und vom OLG gekippt werden kann.
1. Muss ich hier eine bestimmte Anzahl von Bildern reinfügen die für den besagten Zeitraum gemacht werden müssen ( Die besagte Person will sich nicht nackt ausziehen, aber sexy elegant erscheinen), da diese immer aktualisiert werden können. Oder kann ich in den 5 Jahren soviele Fotos von Ihr verlangen, wie ich möchte, wenn die Rechte abgetreten sind. Nach welchem Paragraphen handle ich hier und baue den Vertrag auf?
2. Wie hoch kann ich eine Schadenersatzsumme aussprechen, bei einer Zuwiderhandlung, wenn sie sich nicht an die Absprache hält? Und wie baue ich diesen Vertrag auf?
Haben sie noch rechtliche Gesichtspunkte bei denen ich mich absichern muss, um bei Streitigkeiten in der Zukunft abgesichert zu sein. Ich möchte die freien Verwertungsrechte Ihres Namens im Internet für Erotikbereiche, in allen Belangen ohne ein Mitspracherecht Ihrerseits für welche Dinge diese verwendet werden. Auch hier sollen die Fotos (keine Nacktfotos) verwendet werden. Ich möchte mich nicht mit ihr absprechen müssen, wo ich mich überall anmelde etc.
Ich bitte wenn möglich um einen strukurtierten Aufbau auf das Anliegen und keine vergeallmeinerte Antwort.
Bitte nicht Rechtsanwalt Otto, Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, Rechtsanwalt Raab, Rechtsanwältin True-Bohle,
