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Hallo
1. Autobahn --> 28 Km/h zu schnell (Brandenburg im März)
2. Aútobahn --> 31 Km/h zu schnell (Niedersachen im Juli)
Muss nun morgen meinen Führerschein (innerhalb der 4 Monatsfrist)
meinen Führerschein abgeben.
Bin nun leider vor 3 Tagen nochmals geblitzt worden
Rahmenbedingen kann ich nicht mehr nachzuvollziehen:
es waren zwischen 25-32 Km/h (Sachsen). Ich kann auch nicht genau sagen ob es innerhalb eines Ortes oder ausserhalb eines Ortes war.
Mit welchen Szenarios kann ich nun rechnen. Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen? Welche Chancen habe ich? Droht mir erneutes Fahrverbot? Und wie lange?
Vielen Tag im Vorraus
Antwort geschrieben am 02.11.2010 20:20:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 163
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vielen Dank für Ihre Anfrage! Diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:
Zu 1) Ob und inwiefern Sie morgen Ihren Führerschein abgeben müssen, kann anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht beurteilt werden.
Ich bitte diesbezüglich im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion höflich um Ergänzung, ob ein (rechtskräftiger) Bußgeldbescheid gegen Sie besteht. Kann gegen den relevanten Bußgeldbescheid noch in dem Bericht hierfür vorgesehenen Einspruchsfrist (zwei Wochen) Einspruch eingelegt werden?
Zu 2) Im Regelfall (!) droht Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innorts und ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts je ein einmonatiges Fahrverbot. Bitte beachten Sie, dass bei Ihnen auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die unter dem vorgenannten Geschwindigkeiten lag, ein Fahrverbot verhängt werden kann. Denn Sie gelten als Wiederholungstäter, der beharrlich gegen seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer verstößt.
Angesichts der Tatsache, dass Ihnen innerhalb relativ kurzer Frist diverse Geschwindigkeitsüberschreitungen angelastet wurden, empfehle ich Ihnen dringend einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Über diesen ist zunächst Akteneinsicht in die Bußgeldakte zu nehmen. Sodann kann nach Rücksprache mit Ihnen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben und möglicherweise eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erreicht werden.
Dahingehend sollten Sie insbesondere beachten, dass nach Auskunft verschiedener Sachverständiger auf dem Gebiet der Verkehrsmesstechnik zwischen 40 – 60 Prozent aller Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Messfehlern behaftet sind. Im Übrigen bestehen verschiedene andere Verteidigungschancen. Ein Augenmerk sollte auf die kurze Verjährung – vor Erlass des Bußgeldbescheides drei Monate, nach Erlass des Bußgeldbescheids sechs Monate – gelegt werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung Ihrer Verteidigung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
info@kanzlei-kaempf.net
www.kanzlei-kaempf.net
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.11.2010 20:28:45
Guten Tag
die letzte Tempoüberschreitung war letzten Sonntag. Ich habe gegenwärtig noch keinen Bußgeldbescheid.
Wie lange würde der Führerscheinentzug aus ihrer Sicht dauern?
Reden wir von einer längern Zeitraum? Mehr als einen Monat?l
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag
die letzte Tempoüberschreitung war letzten Sonntag. Ich habe gegenwärtig noch keinen Bußgeldbescheid.
Wie lange würde der Führerscheinentzug aus ihrer Sicht dauern?
Reden wir von einer längern Zeitraum? Mehr als einen Monat?l
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.11.2010 20:37:41
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, diese beantworte ich Ihnen wie folgt:
Ohne Kenntnis der genauen Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Prognose des zu erwartenden Fahrverbots nicht möglich.
Sie können aber davon ausgehen, dass zumindest ein einmonatiges Fahrverbot gegen Sie verhängt wird, welches möglicher Weise (je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) bis auf drei Monate erhöht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, diese beantworte ich Ihnen wie folgt:
Ohne Kenntnis der genauen Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Prognose des zu erwartenden Fahrverbots nicht möglich.
Sie können aber davon ausgehen, dass zumindest ein einmonatiges Fahrverbot gegen Sie verhängt wird, welches möglicher Weise (je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) bis auf drei Monate erhöht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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