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3 "kleinere Fragen"


| 24.12.2006 15:37 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler


| in unter 1 Stunde

Ich hoffe die Fragen sind nicht allzu aufwendig. Es reichen recht kurze Antworten um eine Richtung zu bekommen.

Frage 1:
Wenn ich ein Video von YouTube auf meiner Seite einbinde, welches z.B. copyright geschützt ist. Hafte ich auch dafür oder nur YouTube?

Frage 2:
Ich bin eine Privatperson, ist es zulässig in das Impressum zu schreiben: "Anschrift auf Anfrage"? (Der Vor- und Zuname wird angeben)

Frage 3:
Ich habe eine Domain die aus meinen Initialen besteht, dazwischen ist aber ein englisches wort weil es keine 2-stelligen .de Domains gibt. Also so: xyyyx.de. Darf ich diese Domain ohne weiteres nutzen? Es handelt sich ja um meine Initialen, also ist das auch nicht an den Haaren herbeigezogen.
24.12.2006 | 15:51

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

1)
Da Sie das Video veröffentlichen, sei es auch nur durch einen Link, können Sie ggf. haften und abgemahnt werden.

2)
Es ist davon auszugehen, dass Sie auch ein Impressum anzugeben haben, das den Anforderungen des § 6 TDG genügt und ein Hinweis wie von Ihnen beabsichtigt, ausscheidet.
Sie werden durch das Veröffentlichen der Homepage "geschäftsmäßig" tätig (das setzt kein gewerbliches Angebot voraus!), da Sie das Angebot ja auf Dauer – Stichwort: Nachhaltigkeit - anlegen.
Anzeichen für eine nachhaltige Tätigkeit, d.h. einen geschäftsmäßigen Teledienst nach § 6 TDG, sind hin und wieder durchgeführte Aktualisierungen der Homepage oder Eintragungen in Suchmaschinen.

3)
Grundsätzlich können Sie eine noch verfügbare Domain nutzen. Ob Sie allerdings etwa marken- oder wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten bekommen könnten, kann hier nicht beurteilt werden, da mir der genaue Name der Domain nicht bekannt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 24.12.2006 | 16:02

Ich habe den Domainnamen ohne Endung bei www.marken-recht.de und es wurde ein Dokument in UK gefunden.
U.K. Trademarks 1 Doc.

Könnte dies eine "Gefahrenquelle" sein?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 24.12.2006 | 17:08

In der Tat könnte hier der Inhaber der Marke auf die Idee kommen, eine Abmahnung zu veranlassen. Zu einer abschließenden Beurteilung müsste aber eine Detailprüfung stattfinden.

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Rechtsanwalt Michael Böhler
Konstanz

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