3-Monatige Sperrfrist ALG1 bei Eigenkündigung
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mit Wirkung zum 31.08.2009 ordentlich und fristgerecht mein 6 Jahre andauerndes Arbeitsverhältnis als Angestellter bei einem mittelständischen Unternehmen (GmbH) der Metallindustrie gekündigt. Ich möchte mich zu Beginn des Jahres 2010 zusammen mit einem Freund selbstständig machen und dann meine eigene Firma im Bereich erneuerbarer Energien gründen.
Nachdem ich das bestehende Angestelltenverhältnis selbst gekündigt habe, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist für die Zahlung des Arbeitslosengeldes von bis zu 3 Monaten verhängt.
Die Arbeitsagentur ist bereits informiert. Mein Arbeitgeber hat mir auch schon die entsprechende Arbeitsbescheinigung gem. § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ausgestellt. Einen ersten Termin bei der Agentur für Arbeit hatte ich bereits. Somit ist meine Eigenkündigung aktenkundig. Meine Arbeitsberaterin beim Amt war allerdings so freundlich, mich darauf hinzuweisen, dass es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit zur Vermeidung einer Sperrfrist gibt. Und zwar aus gesundheitlichen Gründen.
Tatsache ist, dass der Grund meiner Kündigung nicht vordergründig in gesundheitlichen Problemen begründet lag, sondern darin, dass ich mich langfristig für die berufliche Selbstständigkeit entschieden habe. Allerdings hätte eine Sperrfrist empfindliche Auswirkungen auf „mein Erspartes“, da laufende Kosten wie Miete, Auto, Versicherungen etc. unvermindert weiter fällig werden. Für eine gewisse Übergangszeit habe ich also fest mit der Zahlung von Arbeitslosengeld gerechnet.
Ich habe nun von meiner Arbeitsberaterin einen „Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat“ erhalten. Diesen werde ich bei einem zweiten Termin bei der Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit abgeben müssen. Diese Stelle wird dann auch über eine mögliche Sperrfrist entscheiden.
Jetzt zu meinem Anliegen:
Ich schlafe tatsächlich seit vielen Jahren sehr schlecht. Dies ist bei meinem Hausarzt auch aktenkundig. Ich schlafe oft in nacheinander folgenden Nächten nur jeweils 2 oder 3 Stunden. Manche Nächte gar nicht. Auf beruflichen Auslandsreisen und bei Hotelübernachtungen (ca. 75-85 Nächte im Jahr) habe ich dieselben Probleme. Arbeitswochen mit 60-70 Arbeitsstunden waren in den letzten Jahren immer die Regel.
Ein mehrwöchiges Schlaftraining was ich Anfang 2009 am Psychologischen Institut der medizinischen Universität absolvierte brachte keine Veränderung. Die Gedanken kreisten wenn ich nachts wach lag zu 90% immer nur um die Arbeit. Auch wenn es keine wirklichen beruflichen Probleme gab, abschalten war mir oft unmöglich. Selbstverständlich erwarte ich mir von einer beruflichen Neuorientierung auch und vor Allem eine Besserung dieser Problematik. Und seit ich gekündigt habe, habe ich tatsächlich noch jede Nacht deutlich besser geschlafen!
Mein Hausarzt hat nun den Fragebogen zur „Ärztlichen Stellungnahme“ gesehen, und möchte mich auch gerne bezüglich meines Anliegens der Umgehung einer Sperrfrist unterstützen. Aber er hat einen solchen Fragebogen noch nie ausfüllen müssen und bittet nun mich um die Unterstützung bei einer entsprechenden Formulierung.
Frage 1:
Kennen Sie als Fachanwälte aus Ihrer täglichen Praxis eine Formulierung die in etwa den Anforderungen der Agentur für Arbeit genügen könnte? Es geht mir ganz ausdrücklich um einen „Formulierungsvorschlag“ Ihrerseits, weil ich selbst und mein Arzt keine wirkliche Vorstellung haben, wie ausführlich oder medizinisch explizit eine solche Formulierung auszusehen hat.
Also bitte ich Sie möglichst um die Antwort eines Kollegen, der in einem identischen oder ähnlichen Anliegen bereits schon einmal weiterhelfen konnte. Vielen Dank.
Frage 2:
Wie gross ist das Risiko, dass wenn ich zum Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes bestellt werde, ich dort abgelehnt werde, und ich dann im Gegenzug erfolgreich gegen eine solche Ablehnung Widerspruch einlegen kann?
Ich habe übrigens diese Schlafproblematik nie zum Anlass genommen meinen Arbeitgeber um eine andere Position im Unternehmen (40 Mitarbeiter) zu bitten. Es hätte aber auch kaum eine Möglichkeit dazu bestanden. Meine Stelle war eindeutig als Stelle im internationalen Vertriebsaussendienst beschrieben.
Vielen Dank für Ihre kompetente Rückantwort.
Freundliche Grüsse
ALG1 Eigenkündigung Sperrfrist









