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Frage geschrieben am 08.10.2009 00:44:36

2x Ebaybetrug + Amokandrohung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1724
Sehr geehrte Herr Anwalt,

ich bin 19 Jahre alt Arbeitslos und nicht Vorbestraft ich wohne Alleine.

Nun zu meinem Fall:

Ich habe den ersten Ebaybetrug begangen wo es sich um ein Schaden vom 1009€ ging. Dieses liegt bereits auch beim Amtgericht. Bei der Polizeilichen Aussage war ich nicht. Habe dem Käufer aber den Kaufpreis erstattet sprich Schadenswieder gutmachung betrieben.

Beim 2. Ebaybetrug handelte es sich um ein Schaden in Höhe von 2700€ wo auch bereits eine Anklageschrift vorliegt. In diesem fall hatte ich keine Schadenswiedergutmachung betrieben und war auch nicht bei der Polizeilichen Vernehmung.

Amokdrohung: Hatte aus "Spaß" was man mit sicherheit in der heutigen Zeit auch nicht mehr als Spaß nehmen kann.. eine Amokdrohung verschickt.. per Email die Polizei brauchte eine Woche um diese zurück zuverfolgen .. es waren Sprengstoff spührhunde im einsatz und es wurden gleich 2 Schulen für 2 Tage geschlossen. Sie nahmen Laptop etc mit.
Dort habe ich mich geständig gezeigt und alles zugeben und Reue gezeigt. Worauf der Staatsanwalt auf U-Haft verzichtete..
Nun rufen die Polizisten ständig an und wollen mein Password sowie benutzer ID da ich den Laptop mit einer verschlüsslungssoftware geschützt habe.. Da entliche Kinofilme sowie Mp3 und Spiele drauf sind. Soll ich kooperativ sein und mein Passwort aushändigen? Wie sieht es dann mit den Download aus die ich getätigt habe werde ich dafür mit bestraft?

Und wie wird das Gesamturteil nach Ihren ermässen aussehen?
Ich bin mir darueber im klaren das sie über diese Plattform keinenfalls genaue Auskunft geben können würde mich aber über eine Einschätzung Ihrer seite freuen.
Ich weiße noch darauf hin das jedes verfahren gesonder angeklagt wird.

Danke


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 8.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.10.2009 01:12:21
Sehr geehrter Ratsuchender,

ich möchte Ihre Fragen anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Ich gehen davon aus, dass die Polizei auch ohne Ihre Kooperation Zugang zu Ihren Daten finden wird. Die Frage ist sicherlich, ob es schneller und einfacher für die Polizei gehen könnte, indem Sie das Passwort angeben.

Ich würde Ihnen daher empfehlen, kooperativ zu sein. Die herunter geladenen Kinofilme werden an Ihrer zu erwartenden Verurteilung nicht viel ändern. Von besonderem Gewicht ist hier die Amokandrohung. Da das Ausmaß (Spürhunde, 2 Schulen für 2 Tage geschlossen u.a.) Ihrer Drohung weitreichend war und eine Vielzahl von Personen (Schüler, Eltern, Lehrer) betroffen hat, wird hier voraussichtlich eine Jugendstrafe mit Bewährung oder zumindest ein Arrest zu erwarten sein. Das Gericht wird auf diese Tat besonders streng urteilen, da sich diese Androhungen in letzter Zeit häufen und das Urteil auch eine Abschreckungsfunktion haben soll, um weitere Nachahmer abzuhalten.

Da Sie noch 19 sind, wird die Anklage wird beim Jugendgericht erhoben werden. Waren Sie bei Tatbegehung noch nicht volljährig, wird auch Jugendstrafrecht Anwendung finden. Ansonsten wird die Jugendgerichtshilfe einen Bericht anfertigen, ob bei Ihnen aufgrund Ihrer Reife das Jugendstrafrecht Anwendung finden kann.

Die Betrugstaten sind dagegen zweitrangig. Auch wenn die Verfahren derzeit getrennt sind, werden Sie beim Jugendgericht verbunden und eine Strafe gebildet werden.

Wichtig ist, dass nunmehr bis zu Ihrer Verhandlung keine neuen Straftaten hinzukommen. Ansonsten wird das Gericht von einer Bewährung im Falle einer Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe absehen, da es davon ausgehen wird, dass Ihnen die Verfahren gleichgültig sind und Sie sich von dem Gericht nicht beeindrucken lassen.

Ich wünsche Ihnen für Ihre Verhandlung viel Erfolg und hoffe Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung geben zu können.

Korkmaz
Rechtsanwalt


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