Sind die 25 % Eigenbeteiligung am Schaden rechtens oder lohnt es sich dafür zu kämpfen, dass als Strafe die Differenz zum Beitrag für die Versicherung mit beliebigem Fahrer verlangt wird plus eine Strafe?
Danke im Voraus
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 23.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 23.02.2010 19:44:50
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage anhand Ihrer Angaben sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes (SB) ist vor allem in der Kfz-Vollkasko-Versicherung üblich. Unterschieden wird dabei zwischen einem festen Abzugsbetrag (z. B. Euro 300) und einem Abzugsprozentsatz (wie bei Ihnen z. B. 25 %). Die Vereinbarung eines SB ist grundsätzlich zulässig; sofern die Versicherung bei Vertragsabschluss nur bereit war, mit Ihnen einen Vollkaskoversicherungsvertrag unter der Voraussetzung einer SB von 25 % abzuschließen für den Fall, dass ein anderer als der angegebene Fahrer fährt und ein Schaden entsteht und Sie dem zugestimmt haben, besteht Ihr Vollkaskoversicherungsvertrag mit einer SB von 25 % je Schadenfall bei Eintritt eines Schadens, bei dem ein anderer als der angegebene Fahrer gefahren ist.
Sofern dieser Passus hinsichtlich der 25 % nicht individualvertraglich vereinbart wurde (anhand Ihrer Schilderung gehe ich aber davon aus, dass dies der Fall gewesen ist) sondern formularmäßig vorgegeben wurde, könnte noch zu überprüfen sein, ob möglicherweise ein Verstoß gegen § 307 BGB (damit werden Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Inhaltskontrolle unterzogen) vorliegt. Hierzu müssten aber die Anträge und Vertragsbedingungen bzw. der geführte Schriftverkehr eingesehen werden, was naturgemäß im Rahmen dieses Erstberatungsforums nicht möglich ist. Zu erwarten ist allerdings, dass sich hieraus ebenfalls keine erfolgsversprechenden Ansatzpunkte ergeben. Bei Bedarf rege ich an, einen insbesondere im Versicherungsrecht versierten Kollegen vor Ort zu einer entsprechenden Überprüfung und Beratung aufzusuchen.
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