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Hallo,
mein Sohn (19) befindet sich in der Probezeit. Vor gut 8 oder 9 Monaten wurde ihm der Führerschein für 6 Monate entzogen, da er einen Unfall mit Fahrerflucht hatte. Mein Sohn fuhr zu schnell in eine Kurve, ein Radfahrer sowie ein entgegenkommendes Auto mussten ausweichen. Mein Sohn hatte nicht in den Rückspiegel gesehen, sich nur bei seinem Beifahrer erkundigt, ob alles in Ordnung sei und ist dann weitergefahren. Die Fahrerflucht wurde gestrichen, "verurteilt" wurde er wg. grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr. Anschließend musste er einen Aufbaukurs besuchen.
Am Freitag, 22.05. fuhr er an eine Kreuzung mit Stopschild, hat auch angehalten, ist dann weitergefahren und hat eine Radfahrerin übersehen. Diese fiel vom Rad, mein Sohn ist über die Hand gefahren (lt. Aussage der Geschädigten - er sagt das kann nicht sein, ein Zeuge sagte das kann nicht sein, das Auto wäre gleich zum Stillstand gekommen - jetzt sagt der gleiche Zeuge die Sicht wäre versperrt gewesen (zur Geschädigten). Ich denke, die Röntgenaufnahmen geben Auskunft. Mein Sohn hat der Dame aufgeholfen, Sie zum Arzt gefahren, dieser hat sie ins Krankenaus verwiesen, mein Sohn hat sie zum Krankenhaus gefahren und gewartet. Am nächsten Tag sind wir zu der Dame gefahren (ich arbeite zufällig bei der Versicherung) und wollten eine Schadenmeldung machen. Mein Sohn hat ihr dann vom ersten Verkehrsdelikt erzählt, in der Hoffnung die Frau möge keine Anzeige machen. Heute (Montag) verwendet die Frau alles gegen uns (ich hätte Sie unter Druck gesetzt wg. einer Aussage - stimmt definitiv nicht, das Formular war eine reine Schadenmeldung, um den Vorgang für sie zu beschleunigen) und ging zum Anwalt (ist ja auch i.O.) und behält sich jetzt eine Strafanzeige vor, am Telefon wird sie ständig beleidigend... Wir alle sind schon resigniert, denn keiner von uns möchte sich aus der Verantwortung stehlen, aber erpressen - wenn wir nicht beim kleinsten Fingerschnipp ihren Forderungen gerecht werden und ihr nicht die gebührende "Schmeichelei" zuteil werden lassen - möchten wir uns auch nicht lassen. Was kann auf uns zukommen und was raten sie uns (Wäre eine Selbstanzeige sinnvoll?)
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.05.2009 00:06:38
grundsätzlich sei erwähnt, dass Antworten nur auf den von Ihnen gelieferten Fakten gegeben werden können und nur eine erste rechtliche Orientierungshilfe sein können und sollen.
Zu Ihrem Anliegen sei folgendes gesagt:
grundsätzlich hat die Geschädigte die Möglichkeit selbst Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Ihren Sohn zu erstatten.
Da die Geschädigte mittlerweile bereits einen Anwalt mandatiert hat, so wird sie sich mit diesem beraten ob sie Anzeige gegen Ihren Sohn erstatten möchte.
Für Sie bedeutet das, dass Sie bitte in Zukunft - sollten Sie wieterhin Kontakt zu der Geschädigten aufnehmen wollen, dies ausschlließlich über deren Anwalt tun.
Ob sich eine Kontaktaufnahme unter den von Ihnen geschilderten Umständen jedoch empfiehlt ist fraglich.
Wie Ihnen als Mitarbeiterin einer Versicherung bekannt sein dürfte spielt sich die finanzielle Schadensregulierung (im Normalfall ) ausschließlich zwischen Ihrer Haftpflicht und der Geschädigten bzw. deren Anwalt ab.
Von einer Selbstanzeige rate ich ab- grundsätzlich rate ich Ihnen, im Falle einer Anzeige zunächst einen Anwalt zu Rate zu ziehen und Akteneinsicht zu beantragen. Ein "Geständnis" bzw. eine Aussage ist zu jedem Verfahrenszeitpunkt möglich.
Selbstverständlich können Sie die Akteneinsicht und weitergehende Beratung auch durch meine Person durchführen lassen.
Inwiefern eine Verurteilung Ihres Sohns wegen der fahrlässigen KV in Betracht kommt hängt davon ab, ob die Gegenseite ihre Drohungen wahr macht und Anzeige erstattet. Selbst wenn dies geschehen sollte, so kann das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflage eingestellt werden. Ob und wie sich der Sachverhalt final darstellt wird sich evtl. in einem zivilrechtlichen Verfahren mit Aussagen der Zeugen klären lassen müssen.
Wie bereits bei seinem ersten Unfall wird Ihr Sohn wohl einige Zeit ( evtl. auch länger - je nach Ausmaß der Angelegenheit) auf seinen Führerschein verzichten müssen.
Ich rate Ihnen, den Unfall Ihrer eigenen KFZ Haftpflicht zu melden, Kontaktaufnahme zur Gegenseite würde ich an Ihrer Stelle unterlassen.
Ich hoffe Ihrer Frage ausreichend beantwortet zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Michael Bauer
Rechtsanwalt
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