Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 171 weitere Antworten zum Thema Ladendiebstahl.
Hallo,
ich wurde heute zum zweiten Mal beim Ladendiebstahl erwischt. Der erste war im August (Rewe 32,00 Euro). Ich erhielt Hausverbot und eine Anzeige und bezahlte die Fangprämie.
Das Verfahren wurde dann eingestellt gem. §153, Abs. 1 StPo.
Heute wurde ich nun beim Penny an der Kasse angehalten. Ca. 15,50 Euro Warenwert, andere Dinge hatte ich vorher bezahlt.Alles wurde aufgenommen, ich unterschrieb und konnte gehen. Vorher wurde Hausverbot ausgeprochen. Äußern konnte ich mich nicht wirklich, der Dedektiv war sehr barsch und wollte mir sowieso nichts glauben was ich sagte.
Nun habe ich ja eigentlich gegen das erste Hausverbot verstoßen, Penny gehört ja zur REWE-Gruppe. Es gab aber keine andere Möglichkeit etwas zu besorgen, deshalb habe ich den Laden ja betreten. Was passiert nun?
Dass mir jetzt eine Geldstrafe droht, ist mir bewusst. Dass es nicht wenig sein wird auch. Aber wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? Kann es zu einer Haftstrafe kommen? Wird mein Arbeitgeber (öff. Dienst - Schreibkraft in Verwaltung) informiert? Eintrag Führungszeugnis?
Was passiert jetzt mir mir?
Ist es möglich, dass alles auch nur schriftlich abgewickelt werden kann? Anzeige, Äußerung, Urteil...??!!
Antwort geschrieben am 30.12.2010 11:22:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
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ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
Unstreitig liegt hier zumindest ein Diebstahl einer geringwertigen Sache vor, ob der Tatbestand des Hausfriedensbruches vorliegt ist zweifelhaft, zumindest bestehen gute Möglichkeiten, dass dies für die Ermittlungsbehörde nicht beweisbar sein wird.
Üblicherweise werden solche Verfahren eingestellt, zumindest gegen Geldauflage. Allerdings sind Sie nicht mehr Ersttäterin, so dass es durchaus möglich sein kann, dass im Wege des Strafbefehlsverfahrens entschieden wird(schriftliches Verfahren), allerdings dann mit einer Geldstrafe und einer Verurteilung.
Ich rate Ihnen daher, so früh wie möglich einen Anwalt einzuschalten, der nach erfolgter Akteneinsicht versuchen wird, nochmals eine Einstellung zu erreichen gegen Zahlung einer Geldauflage und insbesondere den Vorwurf des Hausfriedensbruches aus der Welt zu schaffen.
Gerne stehe auch ich Ihnen hierfür zur Verfügung, da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird, steht die Entfernung von Wohnort und meinem Kanzleisitz nicht entgegen.
Kontaktieren Sie mich unverbindlich unter Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de und ich informiere Sie über das anfallende Honorar.
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. 0761/2967880
Fax 0761/29678810
Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de
www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.12.2010 11:45:38
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Der Vorfall hat sich ja nun erst heute ereignet, wäre dass nicht etwas vorschnell?
Sorgen machen mir dann auch eher die Kosten des Anwalts, eine Versicherung für solche Fälle habe ich nicht.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Der Vorfall hat sich ja nun erst heute ereignet, wäre dass nicht etwas vorschnell?
Sorgen machen mir dann auch eher die Kosten des Anwalts, eine Versicherung für solche Fälle habe ich nicht.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.12.2010 11:53:14
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich rate Ihnen einen Anwalt einzuschalten sobald Sie Nachricht von der Polizei erhalten, wie bspw. einen Anhörungsbogen oder eine Einladung zur Vernehmung, welche Sie nicht wahrnehmen sollten, sondern dann Akteneinsicht über einen Kollegen beantragen sollten.
Hinsichtlich entstehender Kosten kann ich Ihnen gerne ein Angebot machen sofern Sie mich per E-Mail kontaktieren, dann können Sie entscheiden ob es sich für Sie lohnt oder ob Sie zunächst auf eine Vertretung verzichten wollen.
Mit freundlichen Grüßen und einen guten Start ins neue Jahr.
Haberbosch
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich rate Ihnen einen Anwalt einzuschalten sobald Sie Nachricht von der Polizei erhalten, wie bspw. einen Anhörungsbogen oder eine Einladung zur Vernehmung, welche Sie nicht wahrnehmen sollten, sondern dann Akteneinsicht über einen Kollegen beantragen sollten.
Hinsichtlich entstehender Kosten kann ich Ihnen gerne ein Angebot machen sofern Sie mich per E-Mail kontaktieren, dann können Sie entscheiden ob es sich für Sie lohnt oder ob Sie zunächst auf eine Vertretung verzichten wollen.
Mit freundlichen Grüßen und einen guten Start ins neue Jahr.
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