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Frage geschrieben am 15.01.2012 13:45:47

2 Einträge in der Schufa/ eine Forderung

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 46,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 572
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,

zu meinem Problem: Ich habe mir vor einigen Jahren, einen Kleinkredit bei einer Bank genommen.
Die Zahlung habe ich nach ein paar Monaten nicht mehr weiter abgezahlt, durch diesen Kleinkredit habe ich nun 2 Einträge in der Schufa.

Hier einmal die Daten,
das hier, ist die Bank wo ich den Kredit aufgenommen habe.

BANK XYZ
Rückfrage

Kredit
Kontonummer
763.... Gemeldeter Kreditbetrag
649 Euro

Anzahl Raten
13
Datum Fälligkeit 1. Rate
10.04.2007

Saldo
Kontonummer
763.... Gemeldeter Forderungsbetrag
619 Euro

Datum des Ereignisses
01.04.2011
-------------------------------------

Da die Forderung in der Zwischenzeit bei einem Inkasso-Unternehmen lag, der andere Eintrag.
-------------------------------------
Inkassofirma XY für BANK XYZ
Rückfrage

Abwicklungskonto
Kontonummer
763...

Saldo
Kontonummer
763... Gemeldeter Forderungsbetrag
575 Euro

Datum des Ereignisses
20.07.2009


Saldo
Kontonummer
763... Gemeldeter Forderungsbetrag
604 Euro

Datum des Ereignisses
01.09.2010


Rückgabe der Forderung vom Inkasso
Kontonummer
763... Gemeldeter Forderungsbetrag
606 Euro

Datum des Ereignisses
07.10.2010
---------------------------------------
Bis auf ein paar Mahungen von der Inkassofirma, habe ich auch nie Post bekommen und das liegt auch schon ein oder zwei Jahre zurück.

Ich weiß auch nicht, ob der Gläubiger noch einen Anspruch auf Zahlung hat, selbst wenn nicht, würde ich die Rechnung begleichen, wenn die Einträge auch nur irgendwann aus der Schufa kommen würde.

Meine Frage ist, wie ich die beiden Einträge wieder rausbekomme?

Freundliche Grüße
Tom/Fragesteller


Antwort geschrieben am 15.01.2012 14:34:09
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
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Sehr geehrter Ratsuchender,


die erste Eintragung ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden, nachdem Sie die Ratenzahlungen nicht bedient haben. Da Sie auch auf die Mahnungen nicht reagiert haben, befinden Sie sich insoweit mit Sicherheit in Verzug.

Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum es zu einer Doppeleintragung gekommen ist. Sollte es sich um die identische Foderung handeln, können Sie bei der Schufa die Löschung der letzteren Eintragung verlangen, da eine Forderung jeweils nur einmal eingetragen werden darf - dabei spielt es auch keine Rolle, ob zwischenzeitlich ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet worden ist, da dadurch die Identität der Forderung nicht geändert wird.


Die Löschung kann nach vollständiger Zahlung der Restsumme erfolgen, denn Daten über Kredite müssen nach drei Jahren nach vollständiger Rückzahlung des Kredites gelöscht werden.

Wird, wie hier, eine Rückzahlung unregelmäßig getätigt und haben Sie sich dadurch vertragsuntreu verhalten, werden die Daten über diesen Vertrag nach drei Jahren gelöscht, wenn letztendlich alles vollständig bezahlt wurde.


Daher sollten Sie sich mit der Gläubigerbank in Verbindung setzen, eine komplette Forderungsaufstellung anfordern und dann den rechtlich haltbaren Betrag zahlen.


Ob und was genau verjährt ist, hängt von den Gesamtumständen ab; auch, ob die Foderung bereits tituliert worden ist. Hierzu bedarf es der Prüfung aller Unterlagen und der Forderungaaufstellung da ggfs. Teile der Foderungen in der Tat nach § 195 ff BGB verjährt sein könnten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.01.2012 11:41:22

Hallo,

ich hab doch noch eine Nachfrage dazu. Ich habe den Betrag nun in einer Summe bezahlt, auf Nachfrage der Schufa sind jetzt auch beide Einträge als Erledigt makiert.

Wenn die Inkasso-Firma ihren Auftrag (so steht es in meinen Daten) wieder zurück an die Bank gegeben hat, dann müsste sie ihren Eintrag doch löschen? die Bank steht ja auch in den Daten drin.

Viele Grüße

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.01.2012 11:51:47

Sehr geehrter Ratsuchender,

dieser Eintrag müsste gelöscht werden, da insoweit eine Doppeleintragung erfolgt ist.

Die Löschung des Eintrages der Bank hingegen erfolgt erst nach Anlauf der genannten Frist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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