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Vorzeitige 1und1 Kündigung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich vorzeitig aus dem 1und1 - Vertrag rauskommen?
Ich habe eine Basic 2000 Doppelflat im Januar 2011 bestellt. Er soll zwei Jahre laufen.
1und hat mir nur DSL-Light 384 freigeschaltet.
Sie meinen, daß die technischen gegebenheiten nicht mehr zulassen.
Die geringe Bandbreite hat zu Folge, daß jeglicher Download vom Internet unzumutbar lange dauert.
Live-Stream Sendungen wie Phoenix oder n-tv können überhaupt nicht empfangen werden. Windows Downloads zur Systemabsicherung reißen in der Mitte. Internet Telefonie ist sehr schlecht. Die Gesprächspartner hören oft das Echo. Telefonieren und Surfen ist gleichzeitig nicht möglich. Der Zustand ich unerträglich.
Ich habe zweimal Kündigung per Einschreiben geschickt.
1und1 will den Vertrag trotz Mängel nicht auflösen.
Sie sagen "Man habe DSL BIS 2000 bestellt".
Nur es bringt keinen Spaß.
Ich habe etliche Emails und Telefonate mit der Hotline getätigt. Alle vorgeschlagenen Tips umgesetzt. Vergebens.
1und1 schiebt auf die alte Telekom-Leitung.
Gibt es hier eine Möglichkeit auf eine vorzeitige Auflösung des Vertrages?
Schöne Grüße
Roman
Antwort geschrieben am 29.03.2011 16:27:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ob Sie ein Kündigungsrecht haben, kann im Ergebnis nur nach Einsicht des konkreten Vertrags bzw. in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt werden.
Im Vertrag bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind regelmäßig Klauseln über außerordentliche Kündigungsgründe enthalten.
Da Ihnen hier die vereinbarte Leistung nicht zur Verfügung gestellt wird, haben Sie nach m. E. ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dieses tritt neben das von Ihnen erwähnte Kündigungsrecht. Kündigungsrecht und Rücktrittsrecht sind rechtlich unterschiedlich.
Ich rate Ihnen zu folgendem Vorgehen:
Schreiben Sie 1&1 nochmals an und verlangen Sie Nachbesserung. Setzen Sie in Ihrem Schreiben eine letzte Frist, in der die vereinbarte DSL-Leistung zu erbringen ist. Teilen Sie mit, dass Sie bei erfolglosem Fristablauf von dem DSL-Vertrag zurücktreten werden.
Sollte sich 1&1 weiterhin auf die schlechte Leitung berufen und sich weigern, Sie aus dem Vertrag zu entlassen, so sollten Sie schriftlich von dem Vertrag zurücktreten. Sollte 1&1 dann jedoch weiterhin Forderungen aus diesem Vertrag durchsetzen wollen, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen.
Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen Alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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