Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 18.03.2010 20:22:54

13 Stockwerk Miethaus. Ich wohne in der 13 und beide Fahrstühle ...

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1607
Guten Tag

Ich wohne mit meinem Bekannten und Hund ( Rasse Basset ) im 13 Stockwerk eines Miethauses also ganz oben zur Miete.
Seit ca 2 Wochen ist der eine Fahrstuhl bereits defekt sodas wir jetzt schon aber wenigsten nur eine Treppe im Haus laufen mussten.
Jeden Tag wurde der Termin zur benutzung für den defekten Fahrstuhl verschoben.
Heute nun steht an der Tür ab nächster Woche sind nun beide Fahrstühle außer Betrieb und das für 5 Tage.
Angeblich will der Tüv die nicht mehr freigeben und die müssen repariert werden. Nur normal macht man ja soetwas nacheinander und nicht alle zugleich oder?. Naja die meinen es ginge nur so.
Ist das Rechtens?
Will heute die Hausverwaltung und meinen Eigentümer informieren das ich für 5 Tage auf dessen Kosten ins Hotel ziehen muß. Mein Bekannter ist schwer Herz krank und der 22 KG Hund den kann man ja auch nicht täglich mehrmals rauf und runter tragen.

Was sagen Sie zu meinem Vorhaben dem Vermieter zu schreiben und wer muss zahlen. Hab ich das ne Chance?
Eigentümer, Verwalter, TÜV oder Gemeinschaft?
Angeblich will der Oberstadtdirektor auch beide ( Fahrstühle ) zusammen sofort stilllegen.
Egal was da passiert ist. Wir sind doch Mieter und brauchen wenigstens einen Fahrstuhl oder eben Hotel.
Ärztliche Bescheinigung für meinen Bekannten einreichen das er nicht die Treppen so steigen kann sollen ich vieleicht auch einmal erwähnen.
...


Antwort geschrieben am 18.03.2010 22:18:32
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Die Tatsache, dass die Aufzüge nicht mehr funktionieren, stellt einen Mangel der Mietsache dar. Die Rechtsfolge ist zunächst, dass sich die Miete mindert, solange kein Aufzug benutzbar ist. Es dürfte hier eine Minderung von ca. 15 - 30 % angemessen sein.

Der Umzug in ein Hotel kommt allerdings nur im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs in Betracht. Hierfür wäre es erforderlich, dass den Vermieter ein Verschulden an dem Defekt des Aufzugs trifft (z. B. mangelhafte Wartung). Da keine näheren Informationen zur Ursache des Defekts vorliegen, kann dazu an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

132
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94114
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
13   Stockwerk   Miethaus.   wohne   13   Fahrstühle   ...