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Frage geschrieben am 22.01.2011 09:17:45

1/2 Jahr altes Garagentor ließ sich nicht öffnen - Notdienst-Rechnung gerechtfertigt?

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1498
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

verzeihen Sie bitte wenn ich mit meiner Erklärung etwas weit aushole, dies ist allerdings notwendig um meinen Unmut nachzuvollziehen.

Im Sommer 2010 planten wir ein sogenanntes Seitenlauftor (wie eine Jalousie die motorbetrieben gardinenähnlich zur Seite geschoben werden kann) in unserer Garage installieren zu lassen und holten Angebote ein.
Zum Aufmaß erschien ein freundlicher Herr und erklärte uns, dass es kein Problem sei, die Bodenführungsschiene bündig in die Pflasterung einzulassen. Dies sagte uns sehr zu und wir erteilten den Auftrag.

Als die Handwerker ein paar Wochen später anrückten und alle Materialien in der Einfahrt deponierten, um mit der Arbeit zu beginnen, wurde ich ein wenig stutzig, da die mitgebrachte Schiene in keinem Fall geeignet wäre um Sie einzulassen. Als ich diesen Umstand anmerkte entgegnete ein Handwerker, dass es sowas auch gar nicht gebe und die Schiene immer auf dem Boden befestigt wird. Nebenbei erklärte der Handwerker dann noch, dass sie nun das gesamte Material wieder einladen würden, da das Tor nicht passe. Der "Fachmann" der zum aufmessen kam hatte offenbar übersehen, dass der hintere Teil der Garage durch eine Wand abgetrennt wird und die Führungsschiene samt Motor ca 0,7m hinter dieser Wand enden würde.

Leicht gereizt ließ ich mich zur Chefin der Firma durchstellen und durfte mir, nachdem ich mich über die Fehlinformation mit der "Überfahrschiene" ausgelassen hatte, Ausflüchte und Entschuldigungen anhören und, dass man noch gar nicht wisse ob das Tor denn überhaupt montiert werden könne, wegen der Wand im hinteren Bereich. Einige Tage später erhielt ich einen Anruf, dass das Tor nun montiert werden könnte und diesmal passte sogar alles.

Im Dezember 2010 waren es einige Wochen unter 0°C und der Bodenfrost drückte die Pflastersteine so weit nach oben, dass das Tor sich nicht mehr bewegte und wir zwischen Weihnachten und Neujahr den Notdienst der Firma bemühen mussten.

Die Pflastersteine unter der Bodenschiene sind an 4 Stellen auf einer Länge von jeweils ca. 30cm um 2-4cm abgesenkt, da an immer den gleichen Stellen die Fahrzeuge über die Pflasterung fuhren. Auf diesem bereits vorhandenen Mangel wurde ohne einen Hinweis der Handwerker, dass die baulichen Gegebenheiten vor dem Einbau geändert werden müssen, die Bodenschiene aufgebracht. An den Stellen, wo die Pflasterung wie oben beschrieben abgesenkt ist, wurde die Schiene mit mehreren Plastikstückchen und an den Schrauben mit Unterlegscheiben unterfüttert.

Nun fordert die Firma für Ihren Notdienst-Einsatz eine Summe im dreistelligen Bereich, da dieser Frostschaden angeblich nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist. Das mag ja grundsätzlich stimmen, ich bin allerdings der Ansicht, dass, wenn der Untergrund entsprechend vorbereitet gewesen wäre, die Probleme zu vermeiden gewesen wären. Und hier müsste man doch theoretisch mangelnde Beratung (in mehreren Fällen) als Nichtzahlungsgrund geltend machen können, oder?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort!


Antwort geschrieben am 22.01.2011 10:04:39
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
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Sehr geehrter Ratsuchender,


diese Rechnung sollten Sie nicht zahlen, da hier das Unternehmer in der Tat im Rahmen der Gewährleistung diese Arbeiten kostenlos auszuführen hatte.

Auch kann die Firma nicht damit gehört werden, dass Frostschäden angeblich nicht abgedeckt sein soll, da es hier dann vertragliche Nebenpflicht der Firma gewesen wäre, Sie auf bauliche Unzulänglichkeiten vorab zu informieren.

Diese vertragliche Nebenpflicht trifft jeden Unternehmer, wenn er der Auffassung ist, dass die örtlichen Gegebenheiten den Erfolg des Gewerkes gefähren.

Und dass Pflasterung durch Befahren absackt oder bei Frost sich anhebt, ist ein solchen Punkt, auf den der Unternehmer Sie hätte hinweisen und Ihnen die technischen Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Probleme vorschlagen müssen. Das ist offenbar nicht geschehen.


Zudem wird auch nach der Notreparartur der Einbau immer noch nicht ordnungsgemäß sein, so dass sich die geschilderte Problematik sicherlich wiederholen wird. Darauf sollten Sie Ihr Augenmerk legen und die Unternehmer auch zum ordnungsgemäßen Einbau auffordern (bevor er unberechtigte Zahlungen fordert).

Insoweit wird schlimmstenfalls ein Gutachter benötigt, der den ordnungsgemäß Einbau prüfen, die Mängel feststellen und Abhilfemaßnahmen (vermutlich Betonschweller) vorschlagen kann.


Sollte der Unternehmer sich sperren, sollten Sie insoweit mit anwaltlicher Hilfe vorgehen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 25.01.2011 09:20:14

Es gibt offenbar Probleme mit dem Gebühreneinzug. Diese Probleme sollten Sie schnell beseitigen.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

1/2 Jahr altes Garagentor ließ sich nicht öffnen - Notdienst-Rechnung gerechtfertigt? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-01-29
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