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1&1 weigert sich DSL-Port freizugeben


| 23.02.2010 20:08 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

wir hatten bei 1&1 einen sog. Doppelflat-Vertrag, d. h. DSL-Internet-Flatrate und Internettelefonie. Letztere funktionierte nicht einwandfrei, wir waren oft nicht erreichbar und konnten nicht telefonieren. Dieses Problem haben wir im Juni 2009 gemeldet, es tat sich aber nichts. Wir haben darauf hin den Vertrag, der bis Oktober 2010 laufen sollte, vorzeitig wegen schlecht erbrachter Leistung gekündigt. Nach einigem Hin und Her, hat 1&1 die Kündigung zum 31.01.2010 akzeptiert. Der neue Anbieter hat am 21.01. einen Auftrag zur Rufnummernportierung an 1&1 gesandt, nach mehrfacher schriftlicher Anfrage teilte man uns mit, daß dieser Auftrag nicht eingegangen sei und daher auch nicht bearbeitet werden könne.

Nach weiteren Schreiben, in denen wir auch eine Frist gesetzt haben, teilte 1&1 uns am 09.02. (Freitag) mit, daß der Portierungsauftrag nun voläge und der Port zum 15.02. (Montag) freigegeben würde. Dies haben wir an den neuen Anbieter weitergeleitet, der uns mitteilte, daß man so kurzfristig keinen neuen Anschluß schalten könne. Am 15.02. wurde unsere Internettelefonie abgeschaltet, wenn man uns anruft, hört man, daß unsere Rufnummer nicht vergeben sei. Am Tag darauf wurde auch die DSL-Verbindung gekappt und eine zum Vertrag gehörende Handy-Karte abgeschaltet.

Lt. Aussage des neuen Anbieters (Telekom), hat 1&1 bis dato (23.02.) den DSL-Port nicht freigegeben, so daß ein Neuanschluß nicht möglich ist. Wir haben 1&1 bereits mehrfach mit Fristsetzung aufgefordert, den Port freizugeben, aber es tut sich nichts.

Was können wir tun, damit 1&1 den Port freigibt und können wir die nun entstehenden Mehrkosten (Mobilfunk für Telefon und Internet) bei 1&1 einfordern? Vielen Dank für eine Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 20 weitere Antworten zum Thema:
1&1
23.02.2010 | 21:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
702 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Gerne beantworte ich Ihre Frage.

Mir ist durch zahlreiche Fälle das Verhalten von 1&1 bekannt. Da die Kündigung zum 31.1. bestätigt ist und da 1&1 die Freigabe per 15.2. zugesagt hat, befindet 1&1 im Verzug mit der Portfreigabe.

Daher haben Sie einen Schadensersatzanspruch aus § 286 BGB. Sie können die enstandenen Mehrkosten ersetzt verlangen, aber nur solche Kosten, die wirklich zusätzlich entstanden sind.

Da 1&1 trotz Zusage nicht reagiert, sollten Sie einen Anwalt einschalten, der 1&1 eine letzte kurze Frist setzt und gleichzeitig Klage androht. Sollte auch das nicht zum Erfolg führen, müsste man Klage auf Freigabe des Ports erheben. Ein solcher Klageantrag ist ohne weiteres möglich und auch vollstreckbar.







Bewertung des Fragestellers 2010-02-25 | 08:09


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Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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