Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 469 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Hallo,
die Probleme mit 1&1 gehen nun schon seit über 2 Jahren. Ich will aber nicht von ganz vorn beginnen und schildere Ihnen das Problem seit der 2. Kündigung. Wir haben einen Telekom Analoganschluss und einen 1&1 DSL-Anschluss zusammen ca. 50 Euro mtl. Kosten. Da wir diese Kosten senken wollten, haben wir uns Mitte 2010 dazu entschlossen, bei 1&1 zu kündigen. Im Juli wurden wir von der 1&1 angerufen und gefragt ob wir die Kündigung nicht noch einmal überdenken wollten. Sie haben uns ein Angebot unterbreitet wo wir nun für DSL und Telefon 34,95 Euro zahlen müssten. Dieses Angebot haben wir angenommen und uns wurde eine Freischaltung für 25.08.2010 angekündigt. Cirka 14 Tage nach dem wir die Kündigung zurückgezogen haben, wurden wir von der 1&1 angerufen und uns wurde mitgeteilt, dass ein Komplettanschluss nun doch nicht möglich sei wir aber die Grundgebühren der Telekom jeden Monat erstattet bekommen (das wurde und schon einmal angeboten, die Gutschrift wurde aber nicht lange gezahlt) wir haben eingewilligt. Diesmal wurde die Gutschrift aber nun 1-3 Monate gezahlt und wir haben den Vertrag dann wieder gekündigt mit der Begründung, das die 1&1 sich nicht an die vereinbarten Bedingungen gehalten hat. 1&1 teilte uns mit, dass die neue Kündigung ab 09/2012 wirksam werden würde und eine Sonderkündigung nicht greifen würde. Danach wurden zahlreiche Telefonate geführt immer mit anderen Mitarbeitern der Hotline, die uns immer andere Möglichkeiten aufgezeigt haben, wie wir den Vertrag vorzeitig beenden können. Leider wurden diese dann immer wieder von der Vertragsabteilung abgelehnt, mit immer anderen Ausreden. Im August 2011 haben wir dann noch einmal ein längeres Gespräch mit der 1&1 gesucht, kurz nach dem Telefonat wurde die Fritzbox plötzlich dunkel und seit dem haben wir auch kein DSL mehr, das wurde 1&1 nun auch schon mehrfach mitgeteilt, leider ohne Erfolg. Nun haben wir die Einzugsermächtigung entzogen und wollten auch die Zahlung von uns aus einstellen, nun droht 1&1 aber schon mit einem Inkassobüro und es soll nun geklärt werden, wer hier Recht hat.
Antwort geschrieben am 26.01.2012 17:40:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Erik Hauk
Berliner-Str. 28, 67122 Altrip, Tel: 062363365, Fax: 06236398116
Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 17
Berliner-Str. 28, 67122 Altrip, Tel: 062363365, Fax: 06236398116
Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 17
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten möchte:
Ihre Kündigung des Vertrages ist unwirksam. Bei dem mit 1&1 geschlossenen Vertrag handelt es sich um ein so genanntes Dauerschuldverhältnis. Gemäß § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jeder Vertragsteil (Sie) Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil (d.h. sie) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB. Einzelheiten, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung Ihres Vertrages bei 1&1 möglich ist, sind in den dem Vertrag beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Zu einer genauen Auskunft ist die Einsichtnahme in Ihren Vertrag erforderlich. Da 1&1 Ihnen mitteilte, dass ein Sonderkündigungsrecht in Ihrem Fall nicht besteht, ist von dieser Aussage auszugehen. Eine Kündigung mit der Begründung, dass 1&1 sich nicht an die vereinbarten Bedingungen gehalten hat, reicht als Kündigungsgrund nicht aus. Vielmehr ist eine genaue Schilderung der Probleme notwendig und aus welchem Grund Sie meinen, dass 1&1 sich nicht an die vereinbarten Bedingungen gehalten hat. Dann ist zu prüfen, ob diese Gründe eine Kündigung rechtfertigen. Nach der Aussage von 1&1, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, zu urteilen, reicht es für eine Kündigung nicht aus, dass die Gutschrift nicht mehr gezahlt wird. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Ihr Vertrag mit 1&1 weiterhin bis September 2012 besteht. Das bedeutet, dass 1&1 verpflichtet ist, die Funktionsfähigkeit des DSL zu gewährleisten und Sie verpflichtet sind, die Kosten zu bezahlen. Sofern keine Regelung bezüglich der Zahlungsmodalitäten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist, spielt die Zahlungsweise, ob per Lastschrift oder Überweisung, keine Rolle. Nachdem Sie 1&1 die Einzugsermächtigung entzogen haben, hätte 1&1 Sie zunächst zur Zahlung auffordern müssen und Ihnen Gelegenheit geben müssen, den 1&1 zustehenden Geldbetrag zu überweisen und nicht gleich mit einem Inkassobüro drohen. Ich empfehle Ihnen, bezüglich des nicht funktionierenden DSL-Anschlusses an 1&1 zu schreiben (Einschreiben Rückschein) und den Internet-Zugang wieder freizuschalten.
Die von mir erteilte Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhaltes nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen bzw. Weglassen relevanter Informationen ist eine völlíg andere rechtliche Beurteilung möglich.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Erik Hauk
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hauk direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

