Frage geschrieben am 16.02.2010 14:42:43
1&1 INTERNET AG
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1729Antwort geschrieben am 19.02.2010 19:29:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Opferschutzrecht, Betäubungsmittelrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht
Bewertungen: 171
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ich hoffe Ihre Frage richtig verstanden zu haben:
Sie haben einen DSL Anschluss von 1und1 eingerichtet bekommen, ohne einen solchen jemals bestellt zu haben?
In diesem Falle, wäre selbstverständlich kein Vertrag zwischen Ihnen und 1und1 zustande gekommen und 1und1 könnte selbstverständlich auch kein Entgelt von Ihnen fordern.
Sollten Sie Rückfragen haben oder eine anwaltliche Vertretung wünschen, können Sie sich jederzeit mit mir in Verbindung setzen.
Mit herzlichen Grüßen aus München,
Ihr
Alexander Stephens
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