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Frage geschrieben am 24.04.2007 18:52:00

1&1 3DSL und keine "Euro-Flat" = außerordentliche Kündigung?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4750
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema 1&1.
Hallo!

Am 30.12.2006 habe ich einen Vertrag mit 1&1 abgeschlossen (erst am 17.01.2007 wurde die Leitung freigeschaltet)
Für mich war dies interessant vor allem wg "Euro-Flat", da meine Familie im Ausland lebt.

Erstmal verlief alles gut, anscheinend.
Dann am 13.03. erhalte ich einen Brief von 1&1, in dem sie sagen, daß, da meine Rechnung 76,- € überschritten hätte, möchten sie sich vergewissern, dies sei nicht durch Mißbrauch von Dritten verursacht worden. Ich möge mich melden, sonst wurden sie vorsichtshalber den Zugriff erstmal sperren.
Erst zu diesem Zeitpunkt habe ich festgestellt, daß ich - da keine "Euro-Flat" geltend gemacht wurde - schon fast 200,- € vertelefoniert hatte!

Daraufhin habe ich sowohl aufgehört durch 1&1 zu telefonieren als auch versucht, vom 1&1 eine Grundlage für ihre Behauptung (ich soll keine "Euro-Flat" im Vertrag haben) zu bekommen.

Der Briefwechsel zwischen mir und 1&1 (via Mail) ist mittlerweile auf ca. 20 Mails gewachsen. 1&1 antwortet in Grunde genommen immer nur, sie hätten alles überprüft, die Rechnungen (eine im Datum 05.03. aber Abrechnungszeitpunkt 02.02., die andere Datum 03.04. aber Abrechnungszeitpunkt 02.03.) seien berechtigt. Sie weisen immer auf die AGB hin und auf den Leistungsumfang, in dem allerdings die "Euro-Flat" gar nicht vorkommt (zur Eklärung: es gibt andere Leistungsmerkmale, die in meinem Vertrag nicht enthalten und trotzdem aufgelistet sind).

1&1 behauptet in Grunde genommen, ich hätte wohl ihr Angebot falsch verstanden.
Weswegen ich dies nicht glaube sind u. a. folgende Mails von 1&1:
In einer Antwort am 16.03. sagt 1&1
"Bitte beachten Sie, daß bei einem Tarifwechsel in 3 DSL alles Zusatzleistungen wie z.B. die Europa-Flat wegfallen. Wir sehen daher die Berechnung als berechtigt an."
Als ich sage, es hat kein Tarifwechsel stattgefunden, meint 1&1 am 17.03.
"Diese Aussage trifft nur für Kunden zu die einen Tarifwechsel durchgeführt haben. In Ihrem Fall der 3 DSL Vertrag bestellt. Somit entfällt die Option der Europa-Flat." (Notabene: die komische, grammatikalisch falsche Formulierung ist O-Ton!)

Nach Beratung bei der Verbraucherzentrale und Ankündigung meinerseits habe ich dann am 12.04. die von 1&1 abgebuchten Beträge storniert und gleichzeitig die anfallenden Grundgebühren überwiesen (bei nochmaliger Überprüfung der 2 Rechnungen habe ich festgestellt, dass ich außer den Auslandsverbindungen sonst für 67 CENT - inkl. MwSt! - telefoniert habe).

Jetzt will 1&1 (wie laut AGB) zusätzliche 9,80 € pro stornierten Betrag und droht, ab dem 25.04. den Zugang zu sperren.

Meine Fragen:

1. Hat 1&1 recht, wenn sie sich immer nur auf die AGB bezieht und trotz mehrmalige Aufforderung mir keinen Vertrag zukommen läßt?

2. Worauf muss ich mich jetzt gefasst machen?

3. Kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen und wie sieht eine solche Kündigung am besten aus, damit ich keine weitere Schwierigkeiten erfahre?

4. Könnte ich wegen nicht Einhaltung der vertragsgemäßen Lieferung der Leistung kündigen (Tip der Verbraucherzentrale), obwohl ich eben nicht den Eindruck habe, meinen Vertrag je gesehen zu haben?

5. Wenn ich kündigen kann, muss ich trotzdem oder erstmal die Rechnungen in dem Umfang begleichen, wie 1&1 behauptet?

6. Wenn 1&1 den Zugang sperrt, muss ich trotdem die Grundgebühren zahlen?

Mit bestem Dank in voraus

eine Verzweifelte


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 24.4.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.04.2007 22:19:07
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
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Sehr geehrte Fragende,

auf Grundlage Ihres Sachevrhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Prinzipiell sind Streitigkeiten mit großen Unternehmen wie z.B. 1&1 als Verbraucher schwierig, da ein CallCenter ohne die Möglichkeit einer direkten Ansprache sich um alle Anliegen kümmert - das Problem: 5 Leute, 5 Aussagen.
Das gilt auch für den Mailverkehr, sodass es oftmals verwirrend wird.

Ich rate daher in solchen Fällen die Klärung durch einen Anwalt hervorzurufen, da Sie - aus meiner Erfahrung heraus - hier alleine nicht weiterkommen werden. Zudem drohen bei Nichtzahlung auch immer Inkassounternehmen, Manbscheid etc. Bevor also es so weit kommt, sollten Sie lieber Hilfe in Anspruch nehmen.

Zu Ihren Fragen:

Prinzipiell haben Sie Anspruch auf die vertragsmäßige Leistung. Wenn Sie diese mit Vertrag vom 30.12. bestellt haben, dann muss Ihnen diese auch zur Verfügung gestellt werde. Des weiteren muss auch der Schaden für die berechneten Gespräche ersetzt werden.

Wenn sie nunmehr jedoch die Grundgebühr nicht mehr zahlen, kann und wird Ihnen 1&1 den Anschluss sperren und ggf. die Gebühren, wie Sie in Nr 6 fragten, als Schadensersatz einfordern.

Ich habe leider nicht Ihren Schriftverkehr vorliegen, doch wenn Sie dort mit Fristsetzung bereits moniert haben, dass EURO-Flat nicht "geliefert" wurde und Sie beweisen können, dass Sie dieses bestellt haben, so können Sie, wenn trotz Fristsetzung diese EURO-Flat Ihnen nicht zur Verfügung gestellt wude, vom Vertrag zurücktreten

Die ausdrückliche Fristsetzung mit Ablehnungandrohung ("anderenfalls trete ich vom Vertrag zurück") ist jedoch wichtig .

Des weiteren haben Sie selbstverständlich ein Anrecht auf Zusendung Ihres Vertrages.

Bevor Sie jedoch zahlen, solten Sie auf alle Fälle sich den Vertrag zusenden lassen und ankündigen, dass Sie nach Erhalt und Prüfung ggf. zahlen werden, wenn Sie das nicht tun, wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet und die Verhandlung wird nur noch erschwert.

Ich hofe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben. ES ist sehr schwer ohne Kenntnis des Schriftverkehrs.

Gerne können Sie auch für ein weiteres Vorgehen sich an mich wenden - am besten per Mail (s. mein Profil).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corina Seiter








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