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Frage geschrieben am 05.03.2011 21:11:43

100% Stornogeb. f. Buchung eines Businesklasse-Linienflugs über Reisebüro

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1116
Im Dezember 2010 habe ich für meine Frau und mich einen Linienflug in der Businessklasse mit einer französischen Airline in die Südsee gebucht. Reisepreis ca. 2300 Euro, Reiseantritt im Mai 2011, der Reisepreis ist bereits bezahlt.

In der Zwischenzeit ist meine Frau schwanger geworden und wir möchten die Reise stornieren.

Die Airline selbst gewährt für den Businessklasse-Tarif eine vollständige Rückerstattung des Flugpreises vor Reiseantritt. Aus diesem Grund habe ich auf den Abschluß einer Reiserütrittskostenversicherung verzichtet.

Leider habe ich den Flug jedoch über ein Internet-Reisebüro gebucht, und dieses verlangt nun "nach Ausstellung des Flugtickets" (AGB) 100% Stornokosten, also den Einbehalt der vollen 2300 Euro. Es handelt sich um ein elektronisches Ticket im pdf-Format, zugestellt per E-Mail kurz nach der Buchung. Der Preis von 2300 Euro entspricht im übrigen fast genau dem regulären Flugpreis bei der Airline; es handelt sich also nicht um ein Sonderangebot o.ä.

Für einen voll automatisierten Buchungsvorgang und in Anbetracht der Tatsache, daß die Airline den Ticketpreis ohne weiteres vollständig erstatten würde, empfinde ich die Forderung des Reisebüros als unangemessen hoch. Der Vollständigkeit halber muß ich sagen, daß mir die Stornobedingungen bei der Buchung der Reise bekannt, wenn auch nicht voll bewußt waren.

Ich bin selbstverständlich bereit, eine angemessene Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Kann ich die entsprechende Klausel in den AGB des Reisebüros anfechten? Wie gehe ich am besten vor, und wie hoch sind meine Erfolgsaussichten, den Großteil des Geldes wieder zu bekommen?


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Die Angaben des Büros sind nicht akzeptabel.

Bei einer derart frühen Stornierung können in der Regel keine Stornierungskosten von 100 % anfallen.

Normalerweise sollten die prozentualen Entschädigungen in den AGB des Portals geregelt sein.

Jedenfalls muß sich das Reisebüro den Betrag anrechnen lassen den es dadurch erspart hat, daß Sie die Reise nicht in Anspruch nehmen. Die entstandenen Kosten hat das Reisebüro nachzuweisen, wenn es keine wirksame Schadenspauschalierung durch die AGB gibt.

Eine vollständige Erstattung gemäß AGB dürfte insoweit unwirksam sein.

Sie sollten sich die Kosten des Reisebüros nachweisen lassen. Ansonsten empfehle ich Ihnen die Beauftragung eines Anwalt um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben
und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de





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