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Frage geschrieben am 09.03.2006 12:37:00

10 Jahresfrist bei Schenkung mit Auflagen

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14752
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Wir grüßen Sie
Wir möchten Pflichtteilsansprüche verhindern und dabei gleichzeitig sichern, dass uns bei Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter (z.Zt. 66 und 67 Jahre alt), diese unter häuslicher Umgebung gesichert ist.
Dazu möchten wir unser Grundstück mit Einfamilienhaus jetzt unserer Tochter schenken mit der Auflage, dass wir weiterhin im Haus wohnen bleiben, und sie die volle Verantwortung übernimmt, dass uns im Bedarfsfalle alle erforderliche häusliche Pflege zuteil wird.
Unsere Frage lautet: Ist die Schenkung unter dieser Auflage von der 10 Jahresfrist ausgeschlossen, sodass keine Pflichtteilsansprüche anderer erben geltend gemacht werden können?
Danke für Ihre Auskunft,die für uns verbindlichen Charakter tragen sollte.


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Diese Antwort ist vom 9.3.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 09.03.2006 13:37:44
Rechtsanwältin Melanie Meier
Gadderbaumer Straße 3, Adenauerplatz, 33602 Bielefeld, Tel: (0521) 32 99 66 - 00, Fax: (0521) 32 99 66 - 10
Erbrecht, Insolvenzrecht, Mediation, Zivilrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrte Fragesteller, grundsätzlich kann ein Schenkungsvertrag frei gestaltet werden, solange man sich in den Grenzen des rechtlich erlaubten ............

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