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Guten Abend,
Ich wollte Anfang der Woche meinen Vertrag mit 1&1 wegen nicht erbrachter Leistungen fristlos kündigen.
Daraufhin erhielt ich heute ein Schreiben mit Hinweis auf die AGB`s was die Ersatzzahlung bzgl. eines Telekomanschlusses betrifft.
In einem weiteren Schreiben wird um mein Verständnis gebeten, was die Bandbreite betrifft, vonwegen Ausbau der DSL-Infrastruktur meines Ortes etc. und die Kündigung nach AGB`s nun zum 07.08.2011 aktiviert wird.
Ich habe dafür aber kein Verständnis, da bei mir laut "Verfügbarkeitscheck" eine 16000er-Leitung möglich ist und ich auf Grund dessen den Vertrag abgeschlossen habe.
Anlass zu dieser fristlosen Kündigung:
Ich habe vor ca. 1 Jahr einen Vertrag über einen
16000er-Komplettanschluss bei 1&1 abgeschlossen.
Aber leider kann 1&1 den Komplettanschluss garnicht ermöglichen. Dafür werden laut angeblicher AGB die Telekomkosten für den Telefonanschluss erstattet, was auch so passiert.
Zudem erhalte ich nur eine Bandbreite von ca.6500kBits/s und warte immer noch auf den vertragsmäßigen Router.
Also ich bin der Meinung, daß 1&1 den Vertrag nicht einhält, da :
1. Mir die angegebene Bandbreite nicht zur Verfügung gestellt wird, welche mir aber laut "Verfügbarkeitscheck" zur Verfügung gestellt werden kann.
2. Ich seit 1 Jahr auf den Router warte.
Leider habe ich damals die AGB`s nicht gelesen und wusste somit nicht, daß eine Ersatzzahlung für den Telekomanschluss erfolgt.
Ich habe im vergangenden Jahr bereits unzählige Stunden mit Telefonaten der Hotline verbracht, sowie jede Menge Schriftverkehr per E-Mail mit 1&1 gehabt, in denen man mich immer wieder versuchte zu vertösten.
Man hat sich noch nicht einmal auf Senkung der monatl. Kosten bzw. auf eine Herabsetzung des bestehenden 16000er-Vertrags auf einen 6000er-Vertrag eingelassen.
Ist mit den angegeben Gründen eine fristlose Kündigung möglich?
Vielen Dank vorab für ihre Bemühungen
Antwort geschrieben am 27.08.2010 22:06:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Wenn Sie einen Vertrag über DSL 16000 abgeschlossen haben, Sie tatsächlich aber nur 6500 kbits/s erhalten, besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Ich möchte Sie hier auf ein Urteil des AG Fürth hinweisen, das einen ähnlichen Fall zu entscheiden hatte (Amtsgericht Fürth, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08). Das Gericht ging hierbei davon aus, dass die Bereitstellung einer zu geringen und vertraglich nicht vereinbarten Bandbreite, eine erhebliche Pflichtverletzung des Vertrags darstellt, an den der Kunde nicht 24 Monate gebunden werden kann.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Fristlose-Kuendigung-bei-Nichterreichen-der-vereinbarten-DSL-Bandbreite-340-C-3088-08-Amtsgericht-Fuerth-20090507.html
Sie sollten 1&1 unter Hinweis auf dieses Urteil mitteilen, dass Sie auf Ihrem Recht zur fristlosen Kündigung bestehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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Marion Deinzer
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