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§ 312d Abs. 3 Nr. 2/Widerufsrecht


| 14.04.2010 08:51 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann




Sehr geehrte Damen u.Herren,
unten aufgeführt ein Problem was ich mit der Firma xxxxx GmbH/Internetanbieter habe und wie ich im Internet gesehen habe auch jede Menge andere Personen.
Ich habe meine Vertragserklärung in der Frist von 14 Tagen widerrufen. Lt. der Firma gilt nach § 312d Abs. 3 Nr. 2 das Widerrufsrecht nicht. Einschreiben mit Rückschein liegt mir in der Frist vor.

Bitte um Prüfung und Info!

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Gruß
xxxxx
#####################################################

----- Original Message -----
From: <xxxxx>
To: "xxxxx" <xxxx.xxxxe.de>
Sent: Tuesday, April 13, 2010 11:16 AM
Subject: Re: [Ticket#2010041110010736] Zahlungsaufforderung Kunde
xxxxxx - xxxxx




Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf
die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen eine nachweisbare Anmeldung unter Angabe Ihrer
EMail-Adresse.
Bei Ihrer Anmeldung haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Outlets.de akzeptiert.
Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt
bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für
den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von
Ihnen akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung
über den Preis der Dienstleistung informiert.

Sie finden eine deutliche Preisangabe rechts neben der Eingabemaske auf der
Anmeldeseite,
welche den Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV) entspricht.
Ebenfalls befindet sich auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
eine eindeutige Aufklärung über die Kostenpflichtigkeit.

Ein rechtzeitiger, wirksamer, schriftlicher (Post oder Fax) Widerruf des mit
uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist
innerhalb des gesetzlich eingeräumten Zeitraumes von zwei Wochen nicht
eingegangen.
Bitte beachten Sie zudem, dass gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 das Recht zum
Widerruf erlischt,
wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst
hat.


Daher haben wir Ihnen den ausgewiesenen Betrag für die Bereitstellung
unserer Dienstleistung in Rechnung gestellt.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung
nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen
ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um
Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in
Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer
Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte
Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.




---- Message from "xxxx" <xxxxx> ---


----- Original Message -----
From: "xxxx" <xxxx.xxxx.de>
To: <xxxxx>
Cc: <xxxxx>
Sent: Saturday, April 10, 2010 7:33 PM
Subject: Fw: Zahlungsaufforderung Kunde xxxxx - Outlets.de


Sehr geehrte Damen u.Herren,

habe Ihre Mail mit der Zahlungsaufforderung erhalten und bitte Sie mit
sofortiger Wirkung die Rechnung RE50-xxxxx v.06.04.10
zu stornieren!

Sie schreiben das ich nach meiner Anmeldung das Widerrufsrecht von 14 Tagen
nicht in Anspruch genommen habe.
Das ist falsch und bitte um sofortige Korrigierung des Vorgangs bei Ihnen
in
der Buchhaltung.

Ich habe bereits am 06.03.10 (also gleicher Tag) per Fax um 22.40 Uhr meine
Vertragserklärung widerrufen. Faxbericht mit Datum/Uhrzeit liegt vor.

Des weiteren habe ich Ihnen per Post am 08.03.10 ein Einschreiben mit
Rückschein geschickt wo ich Ihnen nochmals mein Widerruf mitgeteilt habe.
Rückschein mit Empfangsbestätigung/Unterschrift des
Empfangsbevollmächtigten
liegt vor. Das Einschreiben wurde von Herrn Tom Wiese am
12.03.10 entgegen genommen. Also auch in der Frist von 14 Tagen
Widerrufsrecht.

Den Postweg habe ich per Internet/Deutsche Post verfolgt.Am Sonntag
14.03.10
habe ich gesehen, das der Empfang des Einschreibebriefs bei der Deutschen
Post noch nicht eingepflegt war.Es war noch der Hinweis drin das Sie ein
Postfach
besitzen.
Deshalb habe ich am Sonntag 14.03.10 Ihnen noch mal per Mail um 17.12 Uhr
auf Ihre Mailadresse xxxxx geschrieben mit einem Anhang/Kopie
meines Einschreibebriefs vom 08.03.10.Noch am Sonntag 14.03.10 um 19.20 Uhr
habe ich Ihr Support-Ticket-ID:2010031410002652 erhalten mit dem Hinweis:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ihre Support-Anfrage erhalten und in unser Support-Ticket-System
aufgenommen. Ein Mitarbeiter wird sich in Kürze per E-Mail bei Ihnen melden
und Ihre Anfrage beantworten. Wir bitten um etwas Geduld.

Bis heute hat sich keiner gemeldet !

Wie Sie lesen, habe ich mein Widerrufsrecht von 14 Tagen voll in Anspuch
genommen.
Falls es zu Problemen mit Ihrem Unternehmen kommen sollte, was ich nicht
glaube, möchte
ich Ihnen mitteilen das ich mich bereits auf rechtlicher Basis abgesichert
habe.

Oben aufgeführt die gesamten Vorgänge mit Anhänge die Sie öffnen können, wo
Sie auch sehen
das mein Widerruf rechtzeitig war.

Ich bitte Sie daher nochmals die an mich gerichtete Rechnung mit sofortiger
Wirkung zu stornieren und meine Daten bei Ihnen zu löschen.
Des weiteren erwarte ich eine schriftliche Bestätigung dafür!

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Gruß
xxxxx


> ----- Original Message -----
> From: <xxxxx>
> To: <xxxxx>
> Sent: Tuesday, April 06, 2010 11:42 AM
> Subject: Zahlungsaufforderung Kunde xxxxx - xxxxx.de
>
>
>> ZAHLUNGSAUFFORDERUNG
>>
>> Sehr geehrte/r Herr / Frau xxxxx,
>>
>> wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre kostenpflichtige Anmeldung am
>> 06.03.2010 bei xxxxx,
>> der umfangreichen Datenbank mit über 1600 Adressen zum Thema Outlets,
>> Fabrikverkauf und Sonderangeboten.
>>
>> Da Sie nach der Anmeldung das Ihnen eingeräumte zweiwöchige
>> Widerrufsrecht
>> nicht in Anspruch genommen haben,
>> freuen wir uns, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und
>> erlauben uns, für die Bereitstellung unserer Dienstleistung das
>> vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung zu stellen.
>>
>> Kundennummer: OU-xxxxx
>> Rechnungsnummer: RE50-xxxxx
>>
>> --------------------------------------------------------------------------
>> 12-Monatszugang für xxxxx.de - 96,00 EUR
>> Zeitraum: 06.03.2010 - 06.03.2011 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
>> --------------------------------------------------------------------------
>> zu zahlender Rechnungsbetrag: 96,00 EUR
>> --------------------------------------------------------------------------
>> --------------------------------------------------------------------------
>>
>> Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 96,00 EUR bis zum 16.04.2010
>> unter Angabe des Verwendungszwecks 50-OFAMLA-360740-CPQCZX-10
>> auf unsere Bankverbindung:
>>
>> Kontoinhaber: xxxxx GmbH
>> Kontonummer: xxxxx
>> Bankleitzahl: xxxxx
>> Bankinstitut: xxxxx
>>
>> Bei EU-Überweisungen:
>> Iban: DE55 7965 0000 0501 0322 05
>> Swift/Bic: BYLADEM1MIL
>>
>> Verwendungszweck: 50-OFAMLA-360740-CPQCZX-10
>>
>> Wir bitten Sie den oben genannten Betrag innerhalb der gennanten Frist zu
>> überweisen,
>> um die Entstehung zusätzlicher Mahnkosten zu vermeiden.
>>
>> Wenn Sie Ihre Zugangsdaten oder Ihr persönliches Passwort vergessen
>> haben,
>> können Sie jederzeit unter http://www.xxxxx.de/request_password Ihre
>> Daten erneut anfordern.
>>
>> Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot
>> haben,
>> steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00
>> Uhr
>> unter xxxxx (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz,
>> Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.
>>
>> Wenn Sie gemäß § 14 UStG eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst wünschen,
>> kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer unter der
>> E-Mail - Adresse xxxxx.de.
>>
>> Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem
>> Briefpapier.
>>
>> Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich
>> die Rechnung anschauen zu können.
>>
>>
>> Mit freundlichen Grüßen,
>>
>> xxxxx GmbH
>> Rechnungsstelle
>>
>> --------------------------------------------------------------------------
>>
>> Persönliche Rechnungssignatur:
>> TOEAEDZOCEKYQTYYNEZCBJAYJGEBYAKGBDVOMQSQ
>>
>> xxxx GmbH - xxxxx Landstrasse xxxxx - 60325 Frankfurt am Main
>> Geschäftsführer: xxxxx
>> HRB 84557 Amtsgericht Frankfurt
>> Steuernummer: 035/236/02148
15.04.2010 | 00:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
695 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:

Die Forderung der von Ihnen genannten Firma dürfte nicht erfolgreich durchzusetzen sein, da kein wirksamer Vertragsschluss über eine kostenpflichtige Leistung vorliegt.

Dazu hätten Sie bei Vertragsschluss klar und deutlich über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes aufgeklärt werden müssen. Das ist jedenfalls gegenwärtig bei der von Ihnen genannten Webseite nicht der Fall. Die Kostenpflichtigkeit ist an leicht übersehbarer Stelle neben den Anmeldefeldern erwähnt - so dass Sie von Ihnen ja auch entsprechend übersehen wurde.

Da es also keine Einigung über eine Kostenpflichtigkeit des Angebotes zwischen Ihnen und dem Webseitenbetreiber gab, kann dieser seine Forderung nicht auf einen wirksamen Vertrag stützen.

Das ist solchen Anbietern natürlich auch bekannt, weshalb sie in der Regel ihre Forderungen auch nicht gerichtlich verfolgen: An einem klageabweisenden Musterurteil sind diese Firmen nämlich nicht interessiert.

Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

Sie können die unweigerlich bei Ihnen eingehenden Zahlungsaufforderungen, Erinnerungen und Mahnungen ignorieren, abheften oder wegwerfen. Jedenfalls sollten Sie keine Zahlung leisten. Die Gegenseite müsste dann die Forderung gerichtlich geltend machen - was aus den dargestellten Gründen kaum passieren wird.

Alternativ können Sie natürlich auch einen Anwalt mit der Forderungsabwehr beauftragen - Sie könnten sogar selbst vor Gericht ziehen und ein Urteil dahingehend erwirken, das festgestellt wird, dass die Forderung der Gegenseite nicht besteht.

Das lohnt sich für Sie allerdings nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt - denn sonst werfen Sie gutes Geld schlechtem hinterher.

Wenn Sie dies wünschen, stehe ich Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu entweder per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-355 9205.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

Internetrecht - Urheberrecht -
Mietrecht - Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 2010-04-20 | 16:58


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