§ 266a Vorenthalten, Veruntreuung von Arbeitsentge
19.01.2010 19:23 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Hallo, kann ich meinen ehem. AG nach § 266a (siehe oben) anzeigen oder können das nur Krankenkasse, Rentenvers oder das Finanzamt? Mein AG erstellt seit Jan. 09 für mich keine Gehaltsnachweise etc. und zahlt keinen AG-Anteil? Vielen Dank
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