Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
339706
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 12.02.2011 13:35:17

+++Pflegekosten+++

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 811
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo frag-einen-anwalt.de,

meine Mutter hat im Dezember letzten Jahres einen
Schlaganfall erlitten und leidet seit dieser Zeit
an Demenz.
Da sie auf Vollzeitpflege angewiesen ist war der
Weg in ein Pflegeheim unumgänglich.
Die Heimkosten in Pflegestufe 1 betragen monatlich 2799,30 Euro.
Die Pflegekasse übernimmt 1023,00 Euro der Kosten
und die Rente meiner Mutter beträgt 1395,85 Euro.
Es bleibt ein monatlicher Betrag von 380,00 Euro offen.
Ich bin 80% schwerbehindert und im Augenblick leiste ich Unterhalt von 318,00 Euro für 2 Kinder.
Mein Nettoeinkommen beträgt 1800,00 Euro.
Wo kann ich einen Antrag auf Kostenübernahme der
380,45 Euro stellen, da diese Kosten für mich nicht tragbar sind?
Gibt es nicht eine Grundsicherung für meine Mutter?

Herzliche Grüße aus Stuttgart,

Wolfgang L.



Antwort geschrieben am 12.02.2011 13:46:23
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Das Hinfzuügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen kann zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls eine Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Eigentlich hätte Sie das Pflegeheim darauf hinweisen sollen, dass bei einer Unterdeckung der Pflegekosten die Möglichkeit besteht, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen zu können.

Ich kann Ihnen daher nur dringend empfehlen, ganz schnell beim örtlichen Sozialamt einen Übernahmeantrag zu stellen.

Aufgrund Ihres Einkommens sind Sie Ihrer Mutter auch nicht zum Elternunterhalt verpflichtet, so dass eine Kostenübernahme durch Sie ausscheidet.

Verlieren Sie also keine Zeit und stellen gleich nächste Woche den entsprechenden Antrag auf Übernahme der Kosten beim örtlichen Sozialamt.

Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass Ihre Mutter zunächst verpflichtet wäre, ihr Vermögen, soweit vorhanden, zunächst für die Pflege einzusetzen. Der Vermögensfreibetrag für Ihre Mutter beträgt derzeit 2.600 €.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen. Sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und sende viele Grüße in das schöne Schwabenland.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966

Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.02.2011 20:53:52

Hallo Herr Rösemeier,

erst einmal herzlichen Dank für Ihre detaillierte
Antwort.
Heute wurde meiner Mutter von der Krankenkasse
die Pflegestufe 2 zugeordnet.
Das bedeutet die Unterdeckung der Pflegekosten
von 380,45 Euro erhöhen sich auf 593,79 Euro.
Wie sehen Sie die Chancen, dass das Sozialamt
diese Kosten übernimmt oder bis zu welchem
Betrag erfolgt eine Kostenübernahme?

Herzliche Grüße,

Wolfgang L.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.02.2011 20:57:34

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt. Wenn die Kosten erforderlich sind, was hier vorliegend der Fall sein dürfte, steht auch einer Kostenübernahme dieser höheren Beträge durch die Einstufung in die Pflegestufe 2 durch das Sozialamt nichts im Wege. Das Sozialamt übernimmt insoweit die volle Unterdeckung.

Wichtig ist, dass Sie schnellstmöglich einen Antrag stellen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

+++Pflegekosten+++ | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-02-16
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
+++Schnelle und kompetente Beratung+++Für jeden verständlich+++ +++Die Antwort hat mir einige Sorgen genommen+++Nochmals herzlichen Dank+++


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Rösemeier direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Sozialrecht letzten Monat:

26
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

339706
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97638
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
+++Pflegekosten+++