(Viel) zu geringe Unterhaltszahlung
28.07.2009 20:11 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim
| in unter 2 Stunden
Hallo,
mein Exmann hat seinen gesamten Betrieb und all sein Vermögen (bis auf sein Auto) auf seinen Bruder überschreiben lassen.
Der "arme" Mann hat ja nun gar kein Geld und auch gar keinen Besitz und mus deshalb den Mindestregelsatz 199,00 Euro für unsere jüngstes Kind zahlen.
Für die anderen Beiden muss er nicht mehr aufkommen.
Nun weiß ich aber und lege beide Hände dafür ins Feuer, dass er (viel) mehr zahlen kann. Ich kann es nicht belegen, gehe aber sehr stark davon aus, dass zB. beim Viehverkauf auch mal etwal so zugesteckt wird.
Da ich von dem Unterhalt meiner Jüngsten keine Villa kaufen möchte, sondern das den Unterhalt für sie benötige wüsste ich gerne, was ich jetzt für Möglichkeiten habe.
Jugendamt? Gericht? Es sind sämtliche Werte auf seinen Bruder überschrieben worden.....
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 302 weitere Antworten zum Thema:
Unterhaltszahlung
Unterhaltszahlung









