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Frage geschrieben am 08.05.2011 22:12:07

Übertragung eines Vertrages?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1448
Ich hatte als Endverbraucher einen Vertrag über die Versorgung mit Gas mit der TelDaFax Marketing GmbH geschlossen.

In den AGB zu diesem Vertrag heißt es unter anderem:

"Der Kunde ist damit einverstanden, dass TelDaFax den Gasliefervertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstr. 2, 53842 Troisdorf, überträgt."

sowie

"Zudem ist der Kunde damit einverstanden, dass TelDaFax und/oder TelDaFax ENERGY GmbH die Forderungen aus Gasliefervertrag
an TelDaFax SERVICES GmbH, Mottmannstr. 2, 53842
Troisdorf, übertragen."

Mir ist nie mitgeteilt worden, dass der Gasliefervertrag oder die Forderungen aus dem Gasliefervertrag jemals übertragen worden sind.

Jedoch hat mir mittlerweile mein Netzbetreiber mitgeteilt, dass er seinerseits den Vertrag über den Netzzugang zwischen sich und der mich (nach Ansicht des Netzbetreibers) versorgenden Teldafax Energy GmbH gekündigt habe.

Ich möchte den Gasliefervertrag wegen der eingestellten Lieferung kündigen und Restforderungen (Vorauszahlungen) aus dem Vertragsverhältnis geltend machen.

Jedoch frage ich mich gegenüber wem:

1. Könnte der Vertrag auf die Teldafax Energy GmbH übertragen worden sein, auch ohne mich darüber ausdrücklich zu informieren.

2. Gegenüber welcher Firma muss ich die Kündigung des Vertrags erklären und gegen welche Firma kann ich Forderungen aus dem Vertrag geltend machen?


Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

1. Ja, eine Übertragung wäre denkbar ohne Information des Kunden. Allerdings sehen die AVBGasV vor, dass der Kunde auf Verlangen die allgemeinen Bedingungen erhalten soll. Der Kunde muss generell wissen, wer sein Vertragspartner ist.

Es ist aber nach den AVBGasV nicht untersagt, dass der Versorger seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten überträgt.

2. Solange man Sie nicht schriftlich über einen Wechsel unterrichtet hat, können Sie Erklärungen gegenüber dem ursprünglichen Vertragspartner abgeben. Erst wenn Ihnen der erste Versorger nachweist, dass die Rechte übertragen worden sind, müssten Sie sich ggf. an den anderen Versorger wenden. Da Unklarheiten aber zu Lasten des Versorgers gehen, wären Erklärungen ggü. dem ersten Versorger im Zweifel wirksam.

Ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, läßt sich nicht sicher beurteilen, aber Tarifänderungen oder Änderungen der AGB´s lösen nach § 32 II AVBGasV ein Sonderkündigungsrecht aus.




Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.05.2011 23:40:00

Danke für die schnelle Antwort, folgende Nachfragen:

zu 1.: Wieso beziehen Sie sich auf die AVBGasV? Sind die nicht durch die GasGVV ersetzt? Außerdem ist TelDaFax doch auch nicht von diesen Verordnungen erfasster Grundversorger, der zu allgemeinen Preisen liefert?

zu 2.: Verstehe ich Sie richtig, dass ich gegenüber der TelDaFax Marketing GmbH Erklärungen zu dem Vertrag abgeben und Forderungen durchsetzen kann, auch wenn der Vertrag längst auf die TelDaFax Energy GmbH wirksam übertragen worden sein sollte, zumindest solange bis ich schriftlich über die Übertragung informiert wurde?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.05.2011 19:36:38

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Die GasGVV regelt in der Tat das Verhältnis zwischen Kunde und Grundversorger. Entscheidende Unterschiede gibt es zur AVBGas nicht, diese gelten aber weiter.

Sie als Kunde haben ein Recht Ihren Vertragspartner zu erfahren. Sie können sich zunächst an den ursprünglichen Versorger halten. Wenn dann dargelegt wird, dass der Vertrag auf die Energy GmbH übertragen wurde, müssten Sie schon mit dieser Schriftwechsel führen. Unklarheiten dürfen aber nicht zu Ihren Lasten gehen.

Sie können letztlich nicht wissen, ob eine Übertragung stattgefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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