364.803
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1531 Besucher | 9 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Überprüfung der Frage der Dienstfähigkeit / ...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Überprüfung der Frage der Dienstfähigkeit / ...

Überprüfung der Frage der Dienstfähigkeit / Was tun?!


| 27.01.2011 22:03 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg


| in unter 2 Stunden

"Anschreiben durch Finanzamtsvorsteher

Überprüfung der Frage der Dienstfähigkeit gem. § 26 BeamStG i.V.m. § 51 HBG

Sehr geehrte Frau F.

auf Grund ihrer bisherigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeiten halte ich es für erforderlich, Ihre Dienstfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten feststellen zu lassen. Die Verpflichtung dieser Untersuchung ergitb sich aus § 26 tralala (s.o)
Die notwendigen Schritte habe ich eingeleitet. Vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in D. wird Ihnen schriftlich ein Untersuchungstermin mitgeteilt werden

MFG"

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 28 Jahre alt und Finanzbeamtin in Hessen.
Aufgrund von einer psychischen Erkrankung und einer Essstörung war ich bereits in Kliniken. Dies sind die Gründe für meine bisherigen Krankmeldungen.
Eine Wiedereingliederung war erfolgreich, jedoch wurde ich aufgrund der Schwerbehinderung (Bipolare Störung, GdB 50)wieder rückfällig. Nun erhielt ich das o.g Schreiben.
Was genau kommt nun auf mich zu?! Was passiert bei der Untersuchung und was wird gefragt.
Wie lange dauert es, bis die Dienstunfähigkeit festgestellt wird und ich in die Frühpension geschickt werde?!
Wie kann ich diesen Vorgang ausdehnen - denn es geht hier ja schließlich auch um eine finanzielle Veränderung, auch wenn ich weiß, dass ich im Moment tatsächlich arbeitsunfähig bin.

Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema:
Dienstfähigkeit Überprüfung
27.01.2011 | 22:55

Antwort

von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
538 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

1.
Ich werde einmal der Anschaulichkeit halber die betreffende Vorschrift zitieren:

"Als dienstunfähig kann nach § 26 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er

- infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat

- und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.

Besteht Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.

Der Arzt teilt der Behörde sein Gutachten sowie in entsprechender Anwendung der für Amtsärzte geltenden Rechtsvorschriften auch die Angaben zur Vorgeschichte und den Untersuchungsbefund mit. Entzieht sich der Beamte ohne hinreichenden Grund der Verpflichtung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen oder beobachten zu lassen, so kann er so behandelt werden, wie wenn seine Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt worden wäre [das ist sehr wichtig und sollte unbedingt beachtet werden]."

Die Zweifel muss der Dienstherr konkret darlegen können und dürfen nicht „aus der Luft gegriffen" sein.

2.
Im Rahmen der Erstellung des amtsärztlichen Gutachten werden Sie entsprechend des Befunds und Ihrer Vorgeschichte entsprechend angehört und befragt.

Dieses kann sich nach meiner Erfahrung durchaus einige Monate hinziehen, auch über ein halbes Jahr.

Gegebenenfalls sind Rechtsmittel angebracht, was aber nur anhand aller Fakten und Unterlagen abschließend entschieden werden kann; Sie können selbst jederzeit Akteneinsicht beantragen.
Dadurch zieht sich das Verfahren in die Länge.

Das Bundesverwaltungsgericht hat betont, dass ein dienstunfähiger Beamter nur dann aus aktiven Dienst ausscheiden soll, wenn er dort nicht mehr eingesetzt werden kann. Es gilt insofern der Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung" (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 – 2 C 46.08).

Auch dieses ist dann hier vorrangig zu prüfen.

Sie sollten ggf. einen Anwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Interessenwahrnehmung oder mit Ihrer weiteren Beratung betrauen, was ich als sinnvoll ansehe.

Dieses kann auch dann schon präventiv sich auswirken.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de

Nachfrage vom Fragesteller 27.01.2011 | 23:02

"Im Rahmen der Erstellung des amtsärztlichen Gutachten werden Sie entsprechend des Befunds und Ihrer Vorgeschichte entsprechend angehört und befragt.

Dieses kann sich nach meiner Erfahrung durchaus einige Monate hinziehen, auch über ein halbes Jahr."

So kann es also sein, dass der Termin nicht sofort jetzt stattfindet bzw. das es eine Weile dauert, bis die Entscheidung (nach der Untersuchung) getroffen wird, weil auch Unterlagen von Ärzten und Kliniken einzuholen sind?

Vielen Dank

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 28.01.2011 | 09:23

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Richtig, das haben Sie zutreffend ausgeführt. Es muss dann zunächst ein Untersuchungstermin gefunden werden, was geraume Zeit in Anspruch nimmt, oft wegen Personalmangels.

Die entgültige Entscheidung des Arztes und des Dienstherrn dauern dann entsprechend noch länger.

Sollten Sie zukünftig noch Beratungsbedarf haben, so können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2011-01-27 | 23:20


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Vielen Dank ;-)"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-01-27
4,6/5.0

Vielen Dank ;-)


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Stuttgart

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht