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"Anschreiben durch Finanzamtsvorsteher
Überprüfung der Frage der Dienstfähigkeit gem. § 26 BeamStG i.V.m. § 51 HBG
Sehr geehrte Frau F.
auf Grund ihrer bisherigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeiten halte ich es für erforderlich, Ihre Dienstfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten feststellen zu lassen. Die Verpflichtung dieser Untersuchung ergitb sich aus § 26 tralala (s.o)
Die notwendigen Schritte habe ich eingeleitet. Vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in D. wird Ihnen schriftlich ein Untersuchungstermin mitgeteilt werden
MFG"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 28 Jahre alt und Finanzbeamtin in Hessen.
Aufgrund von einer psychischen Erkrankung und einer Essstörung war ich bereits in Kliniken. Dies sind die Gründe für meine bisherigen Krankmeldungen.
Eine Wiedereingliederung war erfolgreich, jedoch wurde ich aufgrund der Schwerbehinderung (Bipolare Störung, GdB 50)wieder rückfällig. Nun erhielt ich das o.g Schreiben.
Was genau kommt nun auf mich zu?! Was passiert bei der Untersuchung und was wird gefragt.
Wie lange dauert es, bis die Dienstunfähigkeit festgestellt wird und ich in die Frühpension geschickt werde?!
Wie kann ich diesen Vorgang ausdehnen - denn es geht hier ja schließlich auch um eine finanzielle Veränderung, auch wenn ich weiß, dass ich im Moment tatsächlich arbeitsunfähig bin.
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 27.01.2011 22:55:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
1.
Ich werde einmal der Anschaulichkeit halber die betreffende Vorschrift zitieren:
"Als dienstunfähig kann nach § 26 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er
- infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat
- und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.
Besteht Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.
Der Arzt teilt der Behörde sein Gutachten sowie in entsprechender Anwendung der für Amtsärzte geltenden Rechtsvorschriften auch die Angaben zur Vorgeschichte und den Untersuchungsbefund mit. Entzieht sich der Beamte ohne hinreichenden Grund der Verpflichtung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen oder beobachten zu lassen, so kann er so behandelt werden, wie wenn seine Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt worden wäre [das ist sehr wichtig und sollte unbedingt beachtet werden]."
Die Zweifel muss der Dienstherr konkret darlegen können und dürfen nicht „aus der Luft gegriffen" sein.
2.
Im Rahmen der Erstellung des amtsärztlichen Gutachten werden Sie entsprechend des Befunds und Ihrer Vorgeschichte entsprechend angehört und befragt.
Dieses kann sich nach meiner Erfahrung durchaus einige Monate hinziehen, auch über ein halbes Jahr.
Gegebenenfalls sind Rechtsmittel angebracht, was aber nur anhand aller Fakten und Unterlagen abschließend entschieden werden kann; Sie können selbst jederzeit Akteneinsicht beantragen.
Dadurch zieht sich das Verfahren in die Länge.
Das Bundesverwaltungsgericht hat betont, dass ein dienstunfähiger Beamter nur dann aus aktiven Dienst ausscheiden soll, wenn er dort nicht mehr eingesetzt werden kann. Es gilt insofern der Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung" (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 – 2 C 46.08).
Auch dieses ist dann hier vorrangig zu prüfen.
Sie sollten ggf. einen Anwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Interessenwahrnehmung oder mit Ihrer weiteren Beratung betrauen, was ich als sinnvoll ansehe.
Dieses kann auch dann schon präventiv sich auswirken.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.01.2011 23:02:01
"Im Rahmen der Erstellung des amtsärztlichen Gutachten werden Sie entsprechend des Befunds und Ihrer Vorgeschichte entsprechend angehört und befragt.
Dieses kann sich nach meiner Erfahrung durchaus einige Monate hinziehen, auch über ein halbes Jahr."
So kann es also sein, dass der Termin nicht sofort jetzt stattfindet bzw. das es eine Weile dauert, bis die Entscheidung (nach der Untersuchung) getroffen wird, weil auch Unterlagen von Ärzten und Kliniken einzuholen sind?
Vielen Dank
"Im Rahmen der Erstellung des amtsärztlichen Gutachten werden Sie entsprechend des Befunds und Ihrer Vorgeschichte entsprechend angehört und befragt.
Dieses kann sich nach meiner Erfahrung durchaus einige Monate hinziehen, auch über ein halbes Jahr."
So kann es also sein, dass der Termin nicht sofort jetzt stattfindet bzw. das es eine Weile dauert, bis die Entscheidung (nach der Untersuchung) getroffen wird, weil auch Unterlagen von Ärzten und Kliniken einzuholen sind?
Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.01.2011 09:23:36
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Richtig, das haben Sie zutreffend ausgeführt. Es muss dann zunächst ein Untersuchungstermin gefunden werden, was geraume Zeit in Anspruch nimmt, oft wegen Personalmangels.
Die entgültige Entscheidung des Arztes und des Dienstherrn dauern dann entsprechend noch länger.
Sollten Sie zukünftig noch Beratungsbedarf haben, so können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Richtig, das haben Sie zutreffend ausgeführt. Es muss dann zunächst ein Untersuchungstermin gefunden werden, was geraume Zeit in Anspruch nimmt, oft wegen Personalmangels.
Die entgültige Entscheidung des Arztes und des Dienstherrn dauern dann entsprechend noch länger.
Sollten Sie zukünftig noch Beratungsbedarf haben, so können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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