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Ich habe eine Kündigung (Mietrecht) wegen Eigenbedarfs bekommen, die ich gerne auf ihre Wirksamkeit hin überprüft haben will. Das Datum zu dem gekündigt werden soll ist in Ordnung (wurde am 2. Februar zugestellt.)
Ich würde gerne die Kündigung (Mietrecht) an den Anwalt per Pdf übersenden.
-- Einsatz geändert am 18.02.2011 09:05:35
Antwort geschrieben am 18.02.2011 10:49:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 202
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Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatung anhand Ihrer Angaben wie folgt.
Eine Kündigung (Mietrecht) wegen Eigenbedarfs ist gemäß § 573 Abs. 1, Abs. 2 Ziffer 2 BGB zulässig, "wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für [...] seine Familienangehörigen [...] benötigt."
Eine teilweise Nutzung als Büro schadet nicht.
Nach den Angaben in der Kündigung (Mietrecht) wird der Wohnraum für den Sohn mit Familie benötigt, weil die Familie sonst ohne Unterkunft wäre.
Liegt der Kündigungsgrund tatsächlich vor, d.h. ist er nicht bloß vorgeschoben, ist die Kündigung nach meiner ersten Einschätzung ohne Kenntnis aller Einzelheiten in Ordnung.
Vorgetäuschter Eigenbedarf macht den Vermieter schadensersatzpflichtig.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage vermittelt zu haben.
Nutzen Sie gegebenenfalls die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.02.2011 10:52:39
Die Frage bezieht sich Hauptsächlich auf die Begründung.
Ist ein "überraschender Hausverkauf" eine Begründung für einen Eigenbedarf? Wenn ich das richtig verstanden habe bisher, dann muss die Begründung für mich schlüssig und nachvollziehbar sein. Ein solchen "überraschenden Hausverkauf" kenne ich allerdings nicht bzw. verstehe ich auch nicht.
Er möchte das ganze nicht als Büro nutzen, Geschäftsräume existieren seit mehreren Jahren.
Die Frage bezieht sich Hauptsächlich auf die Begründung.
Ist ein "überraschender Hausverkauf" eine Begründung für einen Eigenbedarf? Wenn ich das richtig verstanden habe bisher, dann muss die Begründung für mich schlüssig und nachvollziehbar sein. Ein solchen "überraschenden Hausverkauf" kenne ich allerdings nicht bzw. verstehe ich auch nicht.
Er möchte das ganze nicht als Büro nutzen, Geschäftsräume existieren seit mehreren Jahren.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.02.2011 11:32:46
Sehr geehrer Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Entscheidend ist, dass die Wohnung benötigt wird, weil das vom Sohn bewohnte Haus verkauft wird und ab 01.05.2011 nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Umstände der Veräußerung können vielfältig sein und spielen keine Rolle.
Dass in der Kündigung (Mietrecht) "überraschend" steht, ist nicht relevant.
Es genügt ein nachvollziehbares, vernünftiges Interesse an der Nutzung der Wohnung durch den Sohn (wohnungslos ab 01.05.).
Dieser Grund ist für das Benötigen der Wohnung nachvollziehbar und vertretbar.
Sehr geehrer Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Entscheidend ist, dass die Wohnung benötigt wird, weil das vom Sohn bewohnte Haus verkauft wird und ab 01.05.2011 nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Umstände der Veräußerung können vielfältig sein und spielen keine Rolle.
Dass in der Kündigung (Mietrecht) "überraschend" steht, ist nicht relevant.
Es genügt ein nachvollziehbares, vernünftiges Interesse an der Nutzung der Wohnung durch den Sohn (wohnungslos ab 01.05.).
Dieser Grund ist für das Benötigen der Wohnung nachvollziehbar und vertretbar.
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