"Während der Ausübung des Nießbrauchsrechts übernehmen die Berechtigten wie bisher auch als Eigentümer,die laufenden Kosten der Unterhaltung pp."
Was versteht man unter laufenden Kosten? Gehören da auch Instandsetzungsarbeiten am Dach zu, da es dort durchregnet? Oder Heizungsreparaturen?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 10.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.03.2007 09:16:17
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Lösung Ihrer Frage finden Sie im Gesetz, § 1041 BGB.
Gewöhnliche Maßnahmen zur Unterhaltung der nießbrauchsbelasteten Sache sind solche, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig, und zwar wiederkehrend innerhalb kürzerer Zeitabstände zu erwarten sind (Mot. III S. 511; BFHE 139, 28, 30 f.; 165, 512, 514; vgl. auch BGHZ 150, 237, 244) und für die aufzukommen sind, also zB Gas, Wasser und "gewöhnliche Reparaturen".
Falls es aber um außergewöhnliche Reparaturen bzw. Unterhaltungsmaßnahmen handelt, zB Dachsanierung oder komplettes Decken des Daches, müssen Ihre Eltern hierfür die Kosten tragen. Dem Nießbraucher obliegen nur die gewöhnlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Bsp aus der Rechtsprechung: Wird ein Anfang der 70er Jahre errichtetes Flachdach etwa zwanzig Jahre später wiederholt schadhaft, so ist für ein Flachdach zu vermuten, daß seine durchschnittliche Lebensdauer erreicht ist und jetzt eine vollständige Dachsanierung (also Aufgabe des Eigentümers) ansteht (OLG Koblenz 04.11.1993). Es kommt also darauf an, wie alt das Dach ist und in diesem Zusammenhang, wie umfangreich die Sanierung bzw. Reparaturen sind. Es wird diesseits gebeten, dies über die kostenlose Nachfragemöglichkeit näher darzustellen.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.03.2007 10:10:53
Meine Eltern sind die "Nießbraucher", bei der Reparatur
handelt es sich um die Reparatur einer Dachkehle ca 8oo €, das Dach ist ca 30 Jahre alt.
Meine Eltern sind die "Nießbraucher", bei der Reparatur
handelt es sich um die Reparatur einer Dachkehle ca 8oo €, das Dach ist ca 30 Jahre alt.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.03.2007 10:22:32
Vielen Dank für die Erläuterung.
Ihre Eltern als "Nießbraucher" sind vorliegend zur Reparatur und Kostentragung verpflichtet.
Vielen Dank für die Erläuterung.
Ihre Eltern als "Nießbraucher" sind vorliegend zur Reparatur und Kostentragung verpflichtet.
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