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Frage geschrieben am 24.06.2010 21:08:27

Ärger mit SparGarant - Deutschland gewinnt

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1498
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Deutschland.
also, ich hab mich vor 4 Jahren zu der "Aktion Deutschland gewinnt" am Telefon überreden lassen, gleich meine Konto-Nr. durchgegeben und dann für 2 Jahr im voraus bezahlt. Angeblich hätte man das eingesetzte Geld,mit einem Zertifakt belegt, wieder voll erstattet bekommen, wenn man keinen Gewinn gemacht hätte. Tja, die 2 Jahre waren vorbei, ich hatte keinen Cent Gewinn bekommen, wurden mir wieder rund 80 EUR abgebucht für das 3. Jahr. Hab dann gleich wieder zurückgebucht und die haben mir dann mit Anwalt gedroht usw. und ich hab mich einschüchtern lassen und nochmal für ein Jahr bezahlt und war der Meinung, damit wärs endlich erledigt. Letztes Jahr kam dann auch keine Abbuchung mehr und dieses Jahr geht das Spiel wieder von vorne los. Hab dann per Einschreiben an eine Adresse in der Schweiz geschrieben und von SparGarant nichts mehr gehört, nur noch von einem Inkasso-Dienst. Hab denen auch geschrieben, daß für mich der Vertrag nicht mehr existiert, aber das interessiert die nicht. Die wollen das Geld sehen und drohen mir mit Mahnbescheid usw. Das Dumme ist nur, daß ich den Schriftverkehr von damals nicht mehr finde. Was meinen Sie, hab ich da eine Chance ohne bezahlen aus der Kiste rauszukommen ?



Antwort geschrieben am 24.06.2010 21:46:51
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
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Sehr geehrte Ratsuchende,

nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Die Kündigung und der Zugang der Kündigung beim Anbieter sind von Ihnen nachzuweisen. Wenn diese Unterlagen verloren gegangen sind, stehen Ihre Chancen schlecht. Sie sollten noch einmal gründlich nach dem Schriftverkehr suchen.

Findet sich Ihr Schreiben wieder und kann der Inhalt als Kündigung oder Widerruf verstanden werden, sollten Sie eine Kopie des Schreibens an das Inkasso-Unternehmen senden und die weitere Zahlung nach Vertragsbeendigung verweigern.

Falls Sie den Schriftverkehr nicht wieder finden, empfehle ich Ihnen noch einmal schriftlich den Widerruf des Vertrages zu erklären und gleichzeitig ausdrücklich zu kündigen. Achten Sie darauf, dass Sie einen Nachweis über den Zugang erhalten, z.B. Einschreiben mit Rückschein. Bitte beachten Sie die vertraglichen Kündigungsfristen.

Die Seriosität des Angebotes kann an dieser Stelle nicht weiter beurteilt werden.

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt


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