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Frage geschrieben am 13.03.2011 13:24:09

Ärger Kündigung Mitgliedschaft Elitepartner.de

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1492
Trotz fristgerechter schriftlicher Kündigung (die angeblich nicht unterschrieben war)erhalte ich die 3. Mahnung mit Zahlungsaufforderung!
Vorausgegangen waren meinerseits mehrere Emails mit Widerspruch sowie meiner Aufforderung, den Sachverhalt doch mit mir zu klären--ohne jegliche Reaktion des "Kundenservices"!
Auf mein Einschreiben, in dem ich schriftlich widersprochen habe und hilfsweise und rein vorsorglich nochmals gekündigt habe, erfolgte jetzt die 3.Mahnung: ich bin absolut verärgert und nicht gewillt diese Gangart zu akzeptieren- was kann ich tun?
Vielen Dank für Ihre kurze Auskunft.


Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:



Wenn Sie nachweisbar den schuldrechtlichen Vertrag gekündigt haben, ist das Vertragsverhältnis beendet und die Gegenseite kann gegen Sie keine Forderungen mehr geltend machen, die den Zeitraum nach der Kündigung betreffen.

Eine weitere Reaktion Ihrerseits wäre nur dann veranlasst, wenn das von Ihnen benannte Unternehmen das gerichtliche Mahnverfahren einleitet oder eine zivilrechtliche Klage gegen Sie erhebt.



Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.03.2011 21:03:29

Sehr geehrter Herr Roth,

vielen Dank für Ihr freundliches Angebot.

"Wenn Sie nachweisbar den schuldrechtlichen Vertrag gekündigt haben, ist das Vertragsverhältnis beendet und die Gegenseite kann gegen Sie keine Forderungen mehr geltend machen, die den Zeitraum nach der Kündigung betreffen."

Ich habe eine Kopie des Kündigungsschreibens. Jedoch bin ich mir nicht 100% sicher, ob ich unterschrieben habe, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dies nicht getan zu haben.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.03.2011 21:35:16

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Nach Ihrem Sachvortrag haben Sie per Einschreiben widersprochen und nochmals gekündigt, so dass vor diesem Hintergrund der Vertrag beendet worden ist.

Allerdings wären dann die mglw. in den AGB vereinbarten Kündigungsfristen zu beachten.

Hinsichtlich der ersten Kündigung sollten Sie von Ihrem Vertragspartner eine Kopie Ihrer Kündigung anfordern und jedenfalls daran festhalten, dass die Kündigung von Ihnen unterschrieben worden ist.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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