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Frage geschrieben am 18.04.2011 11:51:29

Änderung Name eines Ehepartners

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 758
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Guten Tag,

diese Frage folgt aus dem Ergebnis meiner zuvor gestellten ...

Sachverhalt:

Meine Frau und ich heirateten 1987.

Ihr Geburtsname ist "Ap-fel",- also ein mit Bindestrich zusammengesetzter Name. In dieser Bindestrich-Form existiert dieser Name bereits seit vielen Generationen. Die einzelnen Teile davon kommen unseres Wissens nicht als Name vor.

Mein Geburtsname ist "Birne". Diesen Namen nahmen wir damals zum Familiennamen.


Frage:
Besteht die Möglichkeit, dass meine Frau Ihren Geburtsnamen, der einen Bindestrich enthält unserem Familiennamen voran- oder nachstellt?
Ich bitte dabei zu berücksichtigen, dass "Ap-fel" nicht durch Heirat enstanden ist, sondern als Geburtsname meiner Frau bereits seit Generationen so besteht und weitergegeben wird und die Einzelbestandteile nicht vorkommen.

Vielen Dank &
freundliche Grüße





Antwort geschrieben am 18.04.2011 12:36:38
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
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Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Nach dem Familiennamenrechtsgesetz (FamNamRG) vom 16.12.1993 war eine Änderung für Altehen noch innerhalb einer Frist von 1 Jahr nachträglich möglich. Das Gesetz ist zwischenzeitlich seit 2007 aufgehoben, sodass keine nachträglichen Änderungen möglich sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 aber auch entschieden, dass das Verbot von Dreifachnamen verfassungsgemäss ist (Az. BVerfG 1 BvR 1155/03).

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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ra.zuern@gmail.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.04.2011 12:50:06

Sehr geehrter Herr Zürn,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Nun handelt es sich bei dem genannten Namen, der zwar einen Bindestrich enthält, unseres Erachtens nicht um einen Doppelnamen sondern einen Einfachnamen, weil

1. er nicht durch Zusammensetzung einzelner Namen entstanden ist, sondern genau in dieser Form seit Generationen existiert
2. die einzelnen Bestandteile unseres Wissens nicht als einzelne Namen auftreten
3. dies der ursprüngliche Geburtsname meiner Frau ist

Zieht die Regelung mit den DreifachNamen dennoch?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und

Freundliche Grüße

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.04.2011 14:02:51

Sehr geehrter Fragesteller:

besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Genau Ihren Fall hat das BVerfG entsprechend meinen Ausführungen entschieden.

Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können und würde mich über eine gute Bewertung freuen, andernfalls müssten Sie sich einfach nochmals melden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt



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Änderung Name eines Ehepartners | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-04-20
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