Ähnlichkeit eines Geschmackmusters
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine Uhr hergestellt. Im Rahmen meiner im Studum erlernten Fähigkeiten ging es mir hauptsächlich um die Technik, welche ich vollkommen selbstständig entwickelt habe. Beim Design des Prototypen habe ich mich an eine bereits existierende Uhr der Firma Biegert & Funk angelehnt (http://www.qlocktwo.com). Nun möchte ich gerne ein paar Euro für mein Studium verdienen und es stellt sich deshalb die Frage, wie ich ohne rechtliche Risiken ein eigenes Design mit ähnlichem Grundgedanken (Zeit in Worten) erstellen kann.
Kurz zusammengefasst:
Was muss ich verändern (=was darf nicht übereinstimmen), damit ich den Schutzumfang des Geschmacksmusters der "qlocktwo" (eingetragenes Geschmacksmuster "Ziffernblatt" der Firma Biegert & Funk) nicht verletze?
Den Schutzumfang sehe ich persönlich als sehr begrenzt an, denn die Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Musters ist ebenso begrenzt:
-Wenn ich mich an meine Grundschule erinnere, so haben wir oft Laternen gebastelt, wo wir aus Karton Muster herausgeschnitten haben, welche wir dann mit einer Kerze dahinter zum leuchten gebracht haben. Grundsätzlich ist die Idee des Herstellers die gleiche.
-Die äussere Form eines Quaders mit quadratischer Grundfläche in einfarbigem Design ist von geriger Originalität.
-Gewöhnliche Armbanduhren sehen. auf den ersten Blick alle ähnlich aus.
Genügt es beispielsweise, ein Ziffernblatt mit anderen Wort-Buchstaben-Kombinationen zu kreieren?
Wie sieht es aus, wenn ich die Grundform der Uhr beispielsweise in einer Wolkenform gestalte?
Im Übrigen habe ich mittlerweile ein Technik-Forum gefunden, welche den kompletten Bastelsatz inklusive Anleitung für den Nachbau anbietet (http://www.mikrocontroller.net/articles/Word_Clock, anderes Ziffernblatt verwendet). Da es sich hierbei um eine bekannte Seite unter Technik-Freaks handelt, gehe ich davon aus, dass die rechtlichen Belange vor der Publikation geprüft worden sind. Allerdings besteht meinerseits die Vermutung, dass es es einen Unterschied zwischen Angebot des Bastelsatzes und dem Verkauf der kompletten Uhr gibt. Eventuell gibt es hier Möglichkeiten für mich, rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Der konkrete Sachverhalt sollte damit klar sein. Ich hoffe, dass mein Angebot der Höhe des Aufwandes, diese Frage zu beantworten, entspricht und bedanke mich herzlich für eine ebenfalls konkrete Antwort.









