Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 60 weitere Antworten zum Thema Marke.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe folgendes Problem:
Ich möchte mein Logo, was ich geschäftlich nutze (ca. 3 Jahre), als Wort- und Bildmarke
beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden.
Das Problem: die Bezeichnung gibt es schon als Wortmarke, jedoch nicht als Bildmarke.
Die angegebenen Klassen der eingetragenen Wortmarke sind teilweise die gleichen,
jedoch unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte/Dienstleistungen.
Außerdem unterscheidet sich die Schreibweise als geschriebenes Wort:
bei der eingetragenen Wortmarke sind es alles Kleinbuchstaben, während mein
Firmenname in geschriebener Form (nicht als Logo), teilweise aus Groß- und Kleinbuchstaben besteht.
Also eine Verwechslung der beiden Marken ist somit eher gering.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es sich bei der Firmenbezeichnung nicht
um ein „erfundenes Kunstwort“ handelt, sondern um einen branchenspezifisch
oft verwendeten Begriff.
Nun meine Frage:
Muss ich, anhand der oben beschriebenen Situation, bei Anmeldung meines Logos/Firmenbezeichnung als Wort- und Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt, mit Post vom Anwalt des Markeninhabers rechnen?
Und:
Was kostet in etwa eine Anmeldung (außer den 300,00 Euro für das DPMA) als Wort- und Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie eine Markenrecherche durch einen Anwalt. (Antrag „Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register“ an das DPMA liegt bereits vollständig vor).
Vielen Dank!
-- Einsatz geändert am 09.09.2007 11:54:51
